Mantelverordnung endlich beschlossen

Die neue Verordnung tritt zwei Jahre nach ihrer Verkündigung in Kraft.
Bild: © Segovax/Pixelio
Mit der am Mittwoch beschlossenen Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz macht das Bundeskabinett erstmals deutschlandweit gültige Vorgaben für den Einsatz mineralischer Abfälle wie Bauschutt, Schlacken oder Gleisschotter. Darüber hinaus gelten auch für die Beseitigung von darin enthaltenen Schadstoffen künftig deutschlandweit die gleichen Regeln. Außerdem schafft die Mantelverordnung einheitliche Regeln zur Verfüllung von obertägigen Abgrabungen, wie zum Beispiel einstigen Kies- und Sandgruben.
"Mit dieser Verordnung wird die Bauwirtschaft immer mehr zur Kreislaufwirtschaft“, erläutert Bundesumweltministerin Svenja Schulze. Bau- und Abbruchabfälle sind der größte Abfallstrom in Deutschland. Derzeit habe jedes der 16 Bundesländer eigene Regeln für den Umgang mit solchen Reststoffen. "Nach mehr als 15 Jahren Arbeit an dieser Neuregelung kann es nun gelingen, diesen Flickenteppich durch ein einheitliches Regelwerk zu ersetzen."
Ersatzbaustoffe mit Qualitätssiegel
Um die Nachfrage nach Ersatzbaustoffen zu stärken und rechtsverbindliche Qualitätsstandards bundesweit zu vereinheitlichen, führt die Bundesregierung eine neu in der Mantelverordnung enthaltene Ersatzbaustoffverordnung ein. Sie legt erstmals die nötigen Standards für die Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe fest, teilt das Bundesumweltministerium mit. Private und öffentliche Bauherren, die bisher von den unterschiedlichen Regelungen abgeschreckt waren, können nun qualitätsgeprüfte Ersatzbaustoffe einfach und rechtssicher verwenden. So sollen künftig in Deutschland häufiger recycelte Baustoffe zum Einsatz kommen.
Gleichzeitig macht die Mantelverordnung mit der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung erstmals deutschlandweit gültige Vorgaben für die Verfüllung von obertägigen Abgrabungen, wie zum Beispiel ehemalige Kies- und Sandgruben. Mit der Neufassung soll die seit dem Jahr 1999 im Wesentlichen unveränderte Verordnung an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und die im Vollzug gewonnenen Erfahrungen angepasst werden.
Lange Übergangsfristen
Nachdem die Mantelverordnung im Mai 2017 vom Bundeskabinett erstmals abgesegnet wurde, hat der Bundesrat im November 2020 umfangreiche Maßgaben beschlossen, die von der Bundesregierung übernommen wurden. Da vom Kabinett zusätzlich eine Länderöffnungsklausel für Verfüllungen aufgenommen wurde, muss die Mantelverordnung erneut den Bundestag passieren und vom Bundesrat verabschiedet werden. Da sie erst zwei Jahre nach ihrer Verkündung in Kraft tritt, können sich alle Betroffenen auf die neuen Regelungen einstellen. (hp)