Am Ende eines langen Sitzungstages möchte der Bundestag am heutigen Donnerstag laut der vorliegenden Tagesordnung ab 23:10 Uhr über die anstehende Novelle des Batteriegesetzes beraten und beschließen. „Künftig soll damit ein reines Wettbewerbssystem zwischen den herstellereigenen Rücknahmesystemen zugrunde gelegt werden“, heißt es auf der Informationsseite des Deutschen Bundestags.
Ziel sei es, faire Wettbewerbsbedingungen für alle herstellereigenen Rücknahmesysteme und einheitliche Anforderungen an die Systeme selbst sowie die Rücknahme durch die Systeme festzulegen. Die Registrierung der Hersteller und die Genehmigung der Rücknahmesysteme soll durch eine Behörde gebündelt wahrgenommen werden.
VKU: Entlegene kommunale Sammelstellen nicht im Regen stehen lassen
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) äußerte in einer Anhörung vergangene Woche Bedenken, dass dabei eine flächendeckende Entsorgung von Altbatterien auf der Strecke bleiben könnte, weil die privaten Rücknahmesysteme zentrale Sammelstellen mit einer hohen Menge an Altbatterien bevorzugten.
Es drohe die Gefahr, dass dezentrale, entlegene kommunale Sammelstellen es schwerer hätten, überhaupt einen Partner für das Abholen ihrer Altbatterien zu finden. Hier müsse entsprechend nachgesteuert werden.
Umweltausschuss bessert mit Anordnung und Quoten nach
Am gestrigen Mittwoch brachte der Umweltschuss des Bundestags nun einige Änderungen in den Gesetzentwurf ein, die vom VKU begrüßt werden. So soll die zuständige Behörde nun die Abholung von Batterien von Altbatterien anordnen, wenn eine Sammelstelle nicht von einem der fünf privaten Rücknahmesysteme bedient wird. Bisher sei dies eine „Kann-Regelung" gewesen, teilt der VKU mit.
Zudem erhöhte der Umweltausschuss die Sammelquote von 45 auf 50 Prozent. Der VKU hatte ebenfalls für höhere Sammelquoten geworben. Denn höhere Sammelquoten schafften einen Anreiz für die privaten Rücknahmesysteme, sich auch um kleinere Sammelstellen zu bemühen, um ihre jeweiligen Sammelquoten zu erreichen.
VKU hofft auf Gewährleistung einer bürgerfreundlichen Batteriesammlung
Weitere spezifische Regeln, wie sich die Sammelstellen auf die fünf herstellereigenen Rücknahmesysteme aufteilen sollen, gebe es in der Novelle des Batterie-Gesetzes zwar nicht. Der VKU hoffe dennoch, dass mit den beschlossenen Regelungen eine bürgerfreundliche Batteriesammlung gewährleistet werden können, teilte der Verband mit. Die Novelle des Batteriegesetzes soll zum 1.1.2021 in Kraft treten. (hcn)



