Abfallwirtschaft

Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Bundestag

Mit der Novellierung setzt Deutschland nun die Vorgaben der EU um: Ab Mitte 2021 sollen Einmal-Kunstoffartikel verschwinden. Der Bundestag fasst noch weitere Beschlüsse gegen Müllberge und für Recycling.
17.09.2020

Das Verbot von Einweggeschirr und -besteck ist ein erster Schritt im Kampf gegen Plastikmüll. Die EU-Kunststoffsteuer könnte dem Thema einen weiteren Schub geben.

Im Bundestag findet am Donnerstag die 2. und 3. Lesung der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes statt. Das EU-Verbot bestimmter Einweg-Plastikartikel wie Gabeln, Luftballon-Stäbe oder Strohhalme soll damit umgesetzt werden. Die Abgeordneten wollen in der Sitzung weitere Beschlüsse rund um Abfall und Recycling fassen.

Über eine neue «Obhutspflicht» soll der Staat etwa die Möglichkeit bekommen, gegen die Vernichtung zurückgesandter Neuware im Handel vorzugehen. Recycelte Produkte sollen Vorrang haben, wenn die öffentliche Hand einkauft, um einen größeren Absatzmarkt dafür zu schaffen. Eine Transparenzverordnung soll dafür sorgen, dass Händler und Hersteller besser dokumentieren, was mit Waren passiert. Details dazu sind noch offen.

Hersteller zahlen für Reinigung

Wer Einwegbecher oder Zigaretten in Verkehr bringt, kann künftig an den Kosten beteiligt werden, die für die Entsorgung anfallen. Das wird erst mal nur ermöglicht, Einzelheiten sind noch zu klären. Ziel ist, die Hersteller dazu zu bringen, auf Mehrweg-Verpackungen zu setzen.

Außerdem werden der Bund, seine Behörden und Unternehmen verpflichtet, bei der Auftragsvergabe Produkte zu bevorzugen, die umweltfreundlich und ressourcenschonend sind – die also etwa aus recyceltem Material hergestellt sind. Das soll den Absatzmarkt für solche Waren vergrößern. Auch wie gut Dinge sich reparieren lassen oder ob sie Schadstoffe enthalten, kann dabei eine Rolle spielen, solange nicht zu hohe Mehrkosten entstehen.

Stellungnahmen zu den Beschlüssen

"Mit höheren Rücknahmequoten für wichtige Abfälle, dem Verbot bestimmter Einwegkunststoffartikel und der Erhöhung der Anforderungen an die Abfallvermeidungsprogramme der Kommunen haben wir wichtige Weichen für die Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft gestellt“, erklärte die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött.

Mit der Verordnung werde ein wichtiger Teil der EU-Kunststoffrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt, stellte der VKU fest. Zugleich appellierte der Verband an die Bundesregierung, als nächstes die Hersteller stärker an den Reinigungskosten zu beteiligen und zudem die Kunststoffsteuer für 2021 konkret auszugestalten.

Kunststoffsteuer als Chance

Zum Hintergrund: Die EU hat eine Kunststoffsteuer ab dem 1. Januar 2021 beschlossen. 80 Cent soll jedes nicht-recycelte Kilogramm Kunststoffverpackung kosten. Die Steuer zahlen die Mitgliedstaaten. Jedoch haben sie die Option, die Steuer nicht aus dem Haushalt zu nehmen, sondern auf die Hersteller umzulegen. Allein in Deutschland wird die Steuer ca. 1,3 Mrd. Euro umfassen, so Schätzungen.

„Die Bundesregierung muss rasch konkrete Vorschläge zur Umsetzung der EU-Kunststoffsteuer machen und klar regeln: Hersteller und Inverkehrbringer zahlen die Kunststoffsteuer“, stellt ein VKU-Sprecher fest. Zudem setze die Kunststoffsteuer Anreize für Hersteller, das Recycling zu stärken bzw. gut recycelbare Verpackungen herzustellen. (dpa/hp)