Die Verpackungsindustrie möchte nachhaltigere Verpackungen einführen und präsentierte erste Alternativen.

Die Verpackungsindustrie möchte nachhaltigere Verpackungen einführen und präsentierte erste Alternativen.

Bild: © Sina Schuldt/dpa

Bis 2025 müssen laut EU-Verpackungsrichtlinie 50 Prozent der Kunststoffverpackungen in der EU recycelt werden. Da zudem künftig Aufbereitungsverluste nicht mehr in die Berechnung der Recyclingquote einfließen dürfen, bedeutet das, dass sich die Recyclingmenge von Kunststoffverpackungen europaweit von aktuell etwa 4,6 Mio. Tonnen in den nächsten Jahren auf etwa acht Millionen Tonnen fast verdoppeln muss.

Es bedarf deshalb einer erheblichen Kraftanstrengung und klarer politischer Rahmenbedingungen, um Umwelt und Rohstoffe durch das richtige Kunststoffrecycling zu schützen, stellt der Grüne Punkt in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Reinigungsmittelhersteller Werner & Mertz sowie dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) fest.

Neuware ist günstiger

Die geringe Recyclingquote sei unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Verwendung von Neuware viel günstiger ist als der Einsatz von Recyclat. Durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise hat sich dieser Kostenunterschied noch einmal verstärkt: Mit dem sinkenden Rohölpreis seien auch die Recyclingquoten rapide zurückgegangen. Laut einer aktuellen Umfrage des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) fragen Verpackungshersteller 30 Prozent weniger Recyclat nach.

Aus diesem Grund sei eine finanzielle Förderung von Verpackungen, die ganz oder teilweise aus Recyclat hergestellt werden, unumgänglich, heißt es in der gemeinsamen Presseerklärung weiter. So schreibt es das seit 2019 geltende Verpackungsgesetz vor und das ist auch der Ansatz der ab 2021 geltenden von der EU beschlossenen sogenannten „Plastiksteuer“ auf nicht recyceltes Plastik.

Begriffsdefinition ist ausschlaggebend

Doch dabei sei die Definition des Recyclat-Begriffs entscheidend: Wenn gesetzliche Regelungen Mindestquoten für Recyclatanteile in Verpackungen festsetzen oder der Einsatz von Recyclaten finanziell privilegiert werden soll, müsse entsprechend klar definiert sein, worauf sich die Regelungen beziehen  – und zwar im zur Novellierung anstehenden Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Eine echte Kreislaufwirtschaft setze voraus, dass Abfälle, die beim Endverbraucher anfallen, hochwertig recycelt und wieder in den Produktkreislauf zurückgeführt werden. Die Verwertung von Produktionsabfällen hingegen, sogenanntes „Post-Industrial-Recyclat“, helfe nicht dabei, "der Plastikvermüllung unseres Planeten entgegenzuwirken".

Knackpunkt der Kreislaufwirtschaft

Michael Wiener, CEO Der Grüne Punkt, geht sogar noch einen Schritt weiter und macht deutlich, dass die gesamte Kreislaufwirtschaft von der richtigen Definition abhängt: „Wir werden die Plastikkrise nur lösen, wenn Kunststoff kreislauffähig wird. Dazu müssen wir gerade an die Kunststoffabfälle heran, die beim Endverbraucher anfallen und bei denen das Recycling eine echte Herausforderung ist. Das Recycling von Produktionsabfällen braucht keine Förderung – das Recycling von Post-Consumer-Abfällen sehr wohl. Aus diesem Grund ist die Unterscheidung von grundlegender Bedeutung – und sie entscheidet über das Gelingen oder Scheitern der Kreislaufwirtschaft für Kunststoff.“

Deshalb fordern Der Grüne Punkt, Werner & Mertz (u.a. Marke Frosch) sowie der Naturschutzbund Deutschland (NABU) eine gesetzlich bindende Definition für Kunststoffrecyclate, bei der „Post-Consumer-Recyclate“ (PCR) bei der Förderung klar bevorzugt werden. Produktionsabfälle hingegen sollten entsprechend nicht als förderwürdiges Recyclat anerkannt und auch nicht in die Berechnung zukünftiger Mindestquoten für Recyclatanteile in Verpackungen einbezogen werden. (hp)

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