Abfallwirtschaft

VKU mit Lob und Kritik an der KrWG-Novelle

Am Mittwoch wird das Bundeskabinett den Entwurf einer Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beschließen. Wo VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp die kommunale Entsorgungsverantwortung gefährdet sieht.
11.02.2020

"Die Kommunen sind das Rückgrat der hochentwickelten deutschen Kreislaufwirtschaft", sagt VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp.

Am Mittwoch wird das Bundeskabinett den Entwurf einer Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) beschließen. Damit soll das EU-Kreislaufwirtschaftspaket in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Deadline dafür ist der 5. Juli. Nach der Abstimmung des Bundeskabinetts geht die Novelle in die parlamentarische Abstimmung. Mit dem Zustimmungsgesetz werden sich sowohl Bundestag als auch Bundesrat befassen.

„Im Hinblick auf die ökologischen Ziele der EU-Abfallrahmenrichtlinie hat das Bundesumweltministerium einen guten Entwurf erarbeitet“, stellt VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp fest. „Sorge bereitet uns allerdings die mögliche Schwächung kommunaler Erfassungsstrukturen durch die jetzt dem Bundeskabinett vorliegende Fassung. Die Kommunen sind das Rückgrat der hochentwickelten deutschen Kreislaufwirtschaft. Ihre Position darf – auch im Sinne der ökologischen Ziele – nicht geschwächt werden.“

Online-Versand einschließen

Hasenkamp: „Wir begrüßen, dass das Bundeskabinett eine Obhutspflicht für den Versandhandel einführen möchte, der die Vernichtung von Retouren unterbinden soll. Auch in anderen Bereichen bewirkt der Online-Handel leider ökologische Rückschritte: Die wachsende Menge an Kartonagen belastet die kommunale Altpapiersammlung und die eigentlich vorgeschriebene Rücknahme von Elektroaltgeräten funktioniert kaum. Hier muss dringend gegengesteuert und der Online-Handel an seine ökologische Verantwortung erinnert werden.“
 
Erstmals nimmt das Kreislaufwirtschaftsgesetz die Produkte in den Blick, die besonders häufig unachtsam weggeworfen werden und schafft die Rechtsgrundlage für die künftige Beteiligung der Hersteller an den Reinigungskosten ihrer Produkte – eine Vorgabe, die die EU-Kunststoffrichtlinie macht.„Wir würden uns wünschen, dass der Gesetzgeber hier grundsätzlich alle litteringintensiven Produkte in die Herstellerverantwortung einbezieht und nicht nur ganz bestimmte Einwegkunststoff-Produkte, wie es die Kunststoffrichtlinie vorgibt“, sagt Hasenkamp. „Warum wird die Chance nicht genutzt, auch andere Produkte mit einem hohen Reinigungsaufwand, wie z. B. Kaugummis, mit einer Herstellerverantwortung zu belegen? Der Gesetzgeber sollte sich diese Handlungsoption jedenfalls nicht verbauen.“

Endlich ehrliche Ermittlung der Recyclingquoten

Seit Jahren werden europaweit Recyclingquoten schöngerechnet. Die Methode: Nicht das, was als Sekundärrohstoff aus einer Recyclinganlage rauskommt, fließt in die Quote mit ein, sondern das, was in die Anlage hineingegeben wird, inklusive nicht recycelbarer Fremdstoffe Die Folge: Die ausgewiesenen Quoten sind höher als die tatsächlich recycelten Mengen. Damit soll nun Schluss sein.

„Gut, dass dieser Missstand angegangen wird“, kommentiert Hasenkamp. „Die Branche braucht endlich aussagekräftige Quoten. Klar ist aber auch, dass dies die deutsche Entsorgungswirtschaft vor erhebliche Herausforderungen stellt. Die Quoten werden erst einmal niedriger ausfallen als bisher – die Anforderungen bleiben. Umso wichtiger ist es, die kommunale Getrennterfassung zu stärken – eine der wichtigsten Voraussetzungen für hochwertiges Recycling. Die neuen Getrenntsammlungspflichten der Kommunen, die sich erstmals auch auf Alttextilien erstrecken, werden von den kommunalen Entsorgungsunternehmen zuverlässig umgesetzt werden.“ (hp)