Abfallwirtschaft

Von der Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben

Nachdem der Systembetreiber ELS insolvent gegangen ist, sorgen sich die Vertragspartner um die Kostenerstattung. Eine Anwaltskanzlei gibt Ratschläge. Zudem drängt bei den Systembetreibern die Zeit, bei der Umsetzung des Verpackungsgesetzes vorwärts zu kommen.
27.03.2018

Verpackungen werden in Deutschland über die gelbe Tonne oder den gelben Sack entsorgt.

Der Systembetreiber ELS hat am 21. März Insolvenz angemeldet. Die Vertragspartner des Systembetreibers stecken nun in der Bredouille. Die Anwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. erfuhr aus Branchenkreisen, dass die Auftragnehmer für Logistik und Sortierung mindestens die erhoffte Marge für das Gesamtgeschäft Systembetrieb gefährdet sehen. Die Anwaltskanzlei empfiehlt nun folgendes Vorgehen:

  1. Die Vertragspartner der ELS sollten unverzüglich ihre Rechte nach der Insolvenzordnung geltend machen und künftige Leistungen an die ELS nicht ohne Sicherheiten erbringen.
  2. Die Vertragspartner der Systembetreiber sollten nach der (bislang noch nicht erfolgten) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens der ELS Sammel-Leistungen in Zukunft nicht erbringen, wenn nicht eine Übernahme der gesamten Kosten (einschließlich des bisherigen ELS-Anteils) durch die anderen Systembetreiber für die einheitlich zu erbringenden Leistungen verbindlich zugesagt ist.
  3. Die zuständigen Abfallbehörden sollten Ersatzvornahmen vorbereiten, um für den Fall der Zurückbehaltung von Sammelleistungen schnell die Aufrechterhaltung der Sammlungen gewährleisten zu können. 


Sehr schnell auf die Situation hat beispielsweise die Stadt Mannheim reagiert. „Um die Folgen für die Allgemeinheit in Mannheim abzuwenden, die sich aus dem Versagen des Dualen System Deutschland ergeben, ist die Stadt Mannheim bereit, die Einsammlung sowie die Verwertung / Entsorgung der Wertstoffe durch den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft für das gesamte Stadtgebiet sicherzustellen“, erklärte die Stadt per Pressemitteilung.

Stadt übernimmt die Kosten

Die Finanzierung solle zunächst aus dem für 2018 zugewiesenen Zuschuss der Stadt an den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft erfolgen. Sie sollte jedoch maximal bis zu einem Volumen von einer Million Euro gehen. Zudem werden alle Maßnahmen eingeleitet, um die entstehenden Kosten von den Dualen Systemen, insbesondere von ELS, von anderen Beteiligten oder aus der beim Umweltministerium Baden-Württemberg hinterlegten Sicherheitsleistung zurückzuerhalten, informierte die Stadt. ELS hat in Mannheim auf 78 Prozent der Fläche die Gelbe Tonne eingesammelt.

Mannheim hadert seit Jahren mit dem Systembetreiber. Schon 2015 hatte sich der Mannheimer Gemeinderat einstimmig dafür ausgesprochen, den Kommunen die Organisationsverantwortung für die Erfassung, Sortierung und Verwertung von Wertstoffen aus privaten Haushalten zu übertragen. „Die jetzt eingetretene Situation zeigt noch einmal deutlich, dass die Verantwortung für die Entsorgung der privaten Haushalte keinesfalls der Privatwirtschaft überlassen werden darf, da im Falle einer Insolvenz unmittelbar die Kommune eintreten muss, um eine geordnete Entsorgung aufrecht zu erhalten“, erklärte die Stadt in einer Pressemitteilung.

Termine werden permanent verschoben

Generell herrscht bei den Systembetreibern des Dualen Systems derzeit wieder ein hohes Maß an Uneinigkeit. Die Dualen Systeme kommen bei der Umsetzung des Verpackungsgesetzes nicht voran. Am vergangenen Freitag ließen die Systembetreiber einen Termin für die Verlosung der Ausschreibungsgebiete „in letzter Minute“ platzen, wie der Branchendienst Euwid erfuhr. Im Prinzip sollten am Freitag die Vertragsgebiete, in denen  für den Zeitraum von 2019 bis 2021 die Neuvergabe der Aufträge zur Sammlung von Leichtverpackungen und Glas umgesetzt werden, verlost werden. Als Ursache gilt das Vorgehen des Systembetreibers Recycling-Kontor Dual (RKD), der eine Ergänzungsvereinbarung plötzlich nicht akzeptierte.

Für die kommunale Entsorgungswirtschaft bedeutet diese Verzögerung weiteres Warten. Schließlich gibt es keinen gemeinsamen Vertreter als Ansprechpartner der Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes, erklärte die Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Denn die Verschiebung eines Termins kommt nicht zum ersten Mal vor. Seit Herbst versuchen die Systembetreiber, sich zu einigen. (al)