Arbeitnehmerdaten: Persönliches Risiko für Geschäftsführer und Vorstände

Beschäftigte haben durch die DS-GVO sehr weitgehende Auskunftsansprüche.
Bild: © fraitag.de/AdobeStock
Der Arbeitnehmerdatenschutz war bei vielen Unternehmen nicht selten jahrelang nicht mit der höchsten Prioritätsstufe versehen, obgleich 2018 die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft trat, die in Art. 83 Bußgelder für Unternehmen in empfindlicher Höhe vorsieht.
Wichtig ist zu beachten, dass nicht nur Verstöße im Umgang mit Kundendaten, sondern auch im Zusammenhang mit Daten von Beschäftigten sanktioniert werden. In letzter Zeit gelangt das Thema Arbeitnehmerdatenschutz vermehrt auf die Agenda der Geschäftsleitung, da Belegschaftsvertretungen ihre Mitbestimmungsrechte verstärkt geltend…
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