Mit dem Beschluss ist in der Außenkommunikation der Hansestadt das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung anzuwenden.

Mit dem Beschluss ist in der Außenkommunikation der Hansestadt das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung anzuwenden.

Bild: © Adobestock

Die Rostocker Bürgerschaft bleibt beim Thema Gendern auf Gegenkurs zu Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger (Linke). Das Stadtparlament bekräftigte mit 24 zu 22 Stimmen ihren im Dezember gefassten Beschluss für ein Gender-Verbot in der Außenkommunikation der Hansestadt Rostock. Die Bürgerschaft musste sich aufgrund eines Widerspruchs von Kröger erneut mit dem Thema befassen. 

Mit dem Beschluss ist in der Außenkommunikation der Hansestadt das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung anzuwenden. Anderslautende Regelungen oder Leitfäden gelten nur für den internen Gebrauch. Kröger könnte nach dem neuerlichen Beschluss nun dessen Rechtmäßigkeit vom Innenministerium prüfen lassen.

 

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hatte die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren zuletzt mit Beschluss vom 15. Dezember 2023 nicht empfohlen. Das Gremium hatte darauf hingewiesen, dass es sich um Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie handele, die die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen könnten. 

Die Rostocker Stadtverwaltung gab ihren Angestellten im Mai vorigen Jahres einen freiwilligen Leitfaden für eine sogenannte gendersensible Sprache an die Hand. Darin enthalten sind unter anderem Formulierungsvorschläge und Dutzende Substantive mit Sternchen und Partizipkonstruktionen, die statt der Nutzung des Wortes Kapitän/Kapitänin etwa "Kapitän*in/Kapitän*innen" oder "Schiffsführende/ Schiffsführender" empfehlen. (dpa/hoe)

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