Nach dem Europaparlament haben auch die EU-Staaten strengeren Regeln für mehr Lohntransparenz zugestimmt. Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen künftig unter anderem jährlich einen Bericht vorlegen, wie stark sich Löhne von Männern und Frauen unterscheiden, teilten die EU-Staaten am Montag mit.
Auch kleinere Unternehmen sind betroffen, aber weniger stark: Sie müssen diese Informationen seltener vorlegen und teils erst in rund acht statt bereits in vier Jahren damit anfangen.
Bericht auf Anfrage
Nach Angaben des EU-Parlaments müssen Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten entsprechende Angaben auf Anfrage von Arbeitnehme:rinnen vorlegen. Mit der neuen Regelung sollen Gehälter leichter verglichen und eventuelle Lohnunterschiede aufgedeckt werden.
Frauen verdienen den Angaben zufolge in der EU im Schnitt 13 Prozent weniger als Männer. Der sogenannte Gender Pay Gap hat sich nach EU-Angaben in den vergangenen Jahren nur minimal verkleinert.
Untersuchung bei großen Differenzen
Geheimhaltungsklauseln über das Gehalt sollen künftig ebenfalls verboten sein. Vorgesehen ist nach dem Willen der EU außerdem eine verpflichtende Untersuchung gemeinsam mit Arbeitnehmervertretungen, falls bei einem Unternehmen eine Lohndifferenz zwischen Geschlechtern von fünf Prozent oder mehr festgestellt wird. (dpa/hp)
