EWE Go darf Dienstleistern keine höheren Preise für Ladestrom berechnen. Das hat ein Gericht entschieden.

EWE Go darf Dienstleistern keine höheren Preise für Ladestrom berechnen. Das hat ein Gericht entschieden.

Bild: © EWE Go

Wer an derselben Ladesäule lädt, soll nach dem Willen der Europäischen Union nicht unterschiedlich zur Kasse gebeten werden. Genau daran entzündete sich ein Streit zwischen Digital Charging Solutions (DCS) und EWE Go.

Der E-Mobilitätsdienstleister DCS wirft EWE Go vor, deutlich höhere Konditionen einschließlich einer Blockiergebühr berechnet zu haben als der eigenen Vertragskundschaft oder Ad-hoc-Kundschaft.

Das Landgericht München I gab der Klage nach Angaben von DCS am 6. Oktober statt. EWE Go bestätigte dies auf Nachfrage. Das Urteil sei allerdings noch nicht rechtskräftig. Eine schriftliche Begründung liegt nach jetzigem Stand nicht vor.

Worum es im Kern geht

Der Fall berührt eine zentrale Frage im Lademarkt: Dürfen Betreiber an derselben Ladesäule unterschiedlichen Marktteilnehmern unterschiedliche Preise berechnen – etwa eigenen Vertragskundinnen und -kunden, Ad-hoc-Kundschaft und Roamingpartnern?

Nein, sagt jetzt das Gericht. Nach Auffassung des Gerichts verstoße die Preisgestaltung von EWE Go gegen das Diskriminierungsverbot der AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation).

DCS wertet die Entscheidung als mögliche Weichenstellung: Nach Kenntnis des Unternehmens ist das Urteil die erste gerichtliche Entscheidung zur Preisdiskriminierung nach Artikel 5 Absatz 3 AFIR.

EWE Go soll für Schaden aufkommen

Demnach verurteilt das Gericht EWE Go dazu, es zu unterlassen, von DCS in der beanstandeten Form höhere Preise zu verlangen als von Ad-hoc-Kundinnen und -Kunden sowie von den eigenen Vertragskundinnen und -kunden. Das gilt laut Mitteilung auch für Blockiergebühren.

Zudem habe das Gericht festgestellt, dass EWE Go den Schaden ersetzen müsse, der DCS seit dem 13. April 2024 – dem Inkrafttreten der AFIR – entstanden sei und künftig entstehe. EWE Go sei außerdem zu Auskunft und Rechnungslegung verurteilt worden und müsse die Kosten des Verfahrens tragen.

Das Diskriminierungsverbot der AFIR gelte darüber hinaus auch dann, wenn ein Betreiber seinen eigenen Vertragskundinnen und -kunden an den eigenen Ladepunkten Tarife anbietet – unabhängig davon, in welcher Marktrolle er dabei auftrete.

60 Prozent Preisdifferenz

Laut DCS lag der Preis, den EWE Go Dritten in Rechnung gestellt habe, zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung – für das Schnellladen – bis zu 60 Prozent über dem für eigene Vertragskundinnen und -kunden für denselben Ladevorgang.

Der E-Mobilitätsdienstleister verweiste bei der Angabe auf Feststellungen des Gerichts. DCS-CEO Jörg Reimann sagte: "Die Preisunterschiede beim Laden an derselben Ladesäule sind zum Teil drastisch und für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nachvollziehbar"

Und Reimann weiter: "Wer im Einkauf deutlich mehr zahlt, als der Betreiber seinen eigenen Kundinnen und Kunden berechnet, kann an diesem Ladepunkt kein wettbewerbsfähiges Angebot machen."

EWE Go: "Preisgestaltung verhältnismäßig"

EWE Go hält sich dazu bedeckt. Das Unternehmen teilte auf Anfrage mit, es sei "ein Anliegen", Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartnern faire und transparente Preise anzubieten. "Unserer Auffassung nach ist unsere Preisgestaltung verhältnismäßig und richtig", sagte eine Unternehmenssprecherin der ZFK.

Man prüfe die Urteilsbegründung, um anschließend über das weitere Vorgehen zu entscheiden; dies werde einige Zeit in Anspruch nehmen. Da es sich um ein schwebendes Verfahren handele und das Urteil nicht rechtskräftig sei, könne EWE Go zu weiteren Details keine Angaben machen.

AFIR untersagt Diskriminierung

Die AFIR-Preisvorgaben gelten seit dem 13. April 2024. Artikel 5 Absatz 3 untersagt nach dem Wortlaut eine Diskriminierung bei den berechneten Preisen zwischen Endnutzerinnen und Endnutzern und E-Mobilitätsdienstleistern oder zwischen verschiedenen Dienstleistern.

Es sei denn, eine Differenzierung ist verhältnismäßig und objektiv gerechtfertigt. Eine höchstrichterliche Klärung zur Auslegung dieser Vorgaben steht bislang aus.

DCS ist nach eigenen Angaben als "eMobility-Service-Provider" in 31 Märkten in Europa und Japan tätig und bietet Fahrerinnen und Fahrern Zugang zu mehr als 1,2 Millionen Ladepunkten verschiedener Betreiber.

Eigene öffentlich zugängliche Ladepunkte betreibt das Unternehmen demnach nicht. DCS entstand ursprünglich aus einem Joint Venture von BMW Group und Daimler AG (später Mercedes-Benz Mobility).

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