Ebusco überlegt, die Leichtbautechnologie der dritten Generation seiner Busse als Lizenzmodell zu vergeben.

Ebusco überlegt, die Leichtbautechnologie der dritten Generation seiner Busse als Lizenzmodell zu vergeben.

Bild: © Ebusco

Von Jürgen Walk

Dem finanziell angeschlagenen Elektrobus-Bauer Ebusco ist es gelungen, neue Aktien zu platzieren. Der Bruttoerlös dieser Bezugsrechtsemission beträgt nach Unternehmensangaben 36 Millionen Euro. Mit einem Teil des Geldes werden Schulden bezahlt, darunter beim chinesischen Batteriehersteller Gotion, der bei der Aktienausgabe als neue Anteilseigner bei Ebusco hinzugetreten ist.

"Es ist eine herausfordernde Zeit für Ebusco", kommentiert Firmenchef Christian Schreyer. Er zeigte sich dankbar für die Unterstützung, die das Unternehmen sowohl von bestehenden als auch von neuen Aktionären erhalten habe. "Diese Kapitalerhöhung ist für den Fortbestand des Unternehmens von entscheidender Bedeutung. Ich freue mich über die Chance, voranzukommen und das Unternehmen weiter wiederherzustellen", so Schreyer. Mit der Unterstützung der Aktionäre "können wir nun die notwendigen Schritte unternehmen, um das Vertrauen aller Beteiligten wiederherzustellen".

Teil des Aktienerlöses fließt in Schuldentilgung

Die langfristigen Anteilseigner haben sich an der Bezugsrechtsemission auch dadurch beteiligt, indem sie ihre Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital umgewandelt haben. Außerdem wurde eine Wandelanleihe eines Aktionärs in Aktien ausgezahlt. Nach Ablauf der Frist für die Bezugsrechtsemission bei den Altaktionären hat Ebusco einen Teil der neuen Aktien dann bei institutionellen Anlegern platziert.

Zu den neuen Aktionären gehört Batteriehersteller Gotion. Dem Unternehmen wurden Aktien im Gesamtwert von circa 1,8 Millionen Euro zugeteilt. Den Erlös wiederum wird Ebusco mit einer offenen Verbindlichkeit gegenüber Gotion verrechnen. Insgesamt soll Gotion Aktien im Wert von fünf Millionen Euro bekommen, die ebenfalls zur Schuldentilgung verwendet werden. Das entspricht dann einem Anteil von 9,3 Prozent am Kapital. Die Entscheidungen dazu müssen auf kommenden Hauptversammlungen getroffen werden.

Gotion will in den Vorstand und den Aufsichtsrat

Im Rahmen der Investitionsvereinbarung haben Ebusco und Gotion vereinbart, dass Gotion das Recht erhält, einen Vertreter sowohl im Aufsichtsrat als auch im Vorstand von Ebusco zu nominieren. Die Zustimmung der Aktionäre soll bei einer außerordentlichen Hauptversammlung 2025 eingeholt werden soll.

Gemäß den Bedingungen der Investitionsvereinbarung wird das Unternehmen im ersten Quartal 2025 eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen (die "außerordentliche Hauptversammlung 2025"), um um die Genehmigung einer weiteren Aktienemission an Gotion zum Ausgabepreis der Bezugsrechtsemission zu bitten (der Erlös wird zur Tilgung der verbleibenden Verbindlichkeiten gegenüber Gotion verwendet), um seine Bilanz zu stärken. Gotion hat das Recht, bei der nachfolgenden Aktienplatzierung bis zur Höhe der verbleibenden ausstehenden Verbindlichkeiten von Ebusco gegenüber Gotion zu zeichnen.

Ebusco hatte im Oktober einen Restrukturierungsplan vorgelegt. Demnach soll beispielsweise die Fertigung an Vertragshersteller ausgelagert werden. Die Zahl der Standorte sinkt von sieben auf fünf. Der Auftragsbestand des Busherstellers war extrem hoch, er kam aber mit den Auslieferungen nicht nach.

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