Der Geburtsfehler des Gemeindeverkehrswege-Finanzierungsgesetzes (GVFG) ist nun beseitigt: Der Bundesrat hat der Novelle zugestimmt, die der Bundestag Ende Januar beschlossen hatte. Änderungen können damit demnächst in Kraft treten. Die Mittel für den Nahverkehr werden deutlich aufgestockt – vielleicht wichtiger aber: Das Geld fließt nicht mehr nur für den Neu- und Ausbau von Projekten, sondern kann auch für eine Sanierung verwendet werden.
Dynamische Steigerung
In diesem Jahr stehen damit 665 Millionen Euro für Bahnhöfe und Haltestellen des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs zur Verfügung. Das ist doppelt so viel wie in den vergangenen Jahren. Von 2021 bis 2024 sind es jeweils eine Milliarde Euro, im Jahr 2025 zwei Milliarden Euro. In den Folgejahren steigt der Betrag dann jährlich um 1,8 Prozent.
Anders als bisher dürfen diese Gelder auch in die Grunderneuerung fließen: Städte und Kommunen können sie beispielsweise auch nutzen, um U-Bahnhöfe, Tunnel und Treppenaufgänge zu erneuern.
Außerdem wird der Fördersatz des Bundes von 60 auf 75 Prozent erhöht. Gleichzeitig wird das erforderliche Volumen für die Förderfähigkeit von Projekten abgesenkt – von 50 auf 30 Millionen Euro, in Einzelfällen sogar nur zehn Millionen Euro. Damit können auch kleinere Vorhaben gefördert und die Mittel breiter eingesetzt werden.
Auch die Länder profitieren
Nicht nur für die Kommunen, auch für die Länder fließt mehr Geld für Investitionen in den Nahverkehr. Denn grünes Licht gab es auch für die Aufstockung der Regionalisierungsmittel. Bis 2031 erhöhen sie sich insgesamt um 5,2 Milliarden Euro. Durch die zusätzlichen Gelder haben die Länder die Möglichkeit, die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs attraktiver zu gestalten und die Fahrgastzahlen zu erhöhen – vor allem in den Regionalbahnen. (Wa)
