Busse und Bahnen waren durch die Pandemie deutlich geringer ausgelastet.

Busse und Bahnen waren durch die Pandemie deutlich geringer ausgelastet.

Bild: © Christian-Müller/stock.adobe.com

Die Bezirksregierung von Mittelfranken warnt die Stadt Nürnberg vor der Einführung eines 365-Euro-Tickets. Zwar hat sie den Haushalt 2022 der Stadt genehmigt. Sie verbindet die Freigabe jedoch mit strengen Auflagen, teilt die Stadt Nürnberg mit.

Vor allem wird die Stadt angehalten, keine weiteren zusätzlichen großen und dauerhaften konsumtiven Ausgaben zu beschließen. Ausdrücklich erwähnt wird in der Genehmigung ein „365 Euro-Ticket für Jedermann“ im Stadtgebiet. „Der deutliche Auftrag der Regierung an die Stadt Nürnberg für die nächsten Jahre lautet: sparen, wo immer möglich, den Haushalt im Hinblick auf 2023 konsolidieren und in Zukunft bei den Ausgaben deutlich zurückhaltender sein“, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt.

Verwaltung wird Sparmaßnahmen umsetzen

Oberbürgermeister Marcus König dankte der Regierung für die Genehmigung des Etats. Gleichzeitig kündigte er an, die Verwaltung werde im Rahmen der Haushaltsaufstellung für 2023 die geforderten Maßnahmen umsetzen.

Der Stadtrat von Nürnberg hatte sich 2020 für das Ticket ausgesprochen. Ein im vergangenen Jahr erstelltes Gutachten ergab aber, dass die Einführung dauerhaft sehr teuer würde. ­Gleichzeitig würde sich am Volumen und der Qualität des Ver­kehrs­an­ge­bots substanziell nichts ändern. Der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg verabschiedete sich daher vom Projekt. Die Stadt Nürnberg hätte somit die Kosten allein tragen müssen. Im Januar kündigte die Stadt noch an, Alternativen untersuchen zu wollen.

Nun betonte Stadtkämmerer Harald Riedel aber, dass die Vorgaben der Regierung von Mittelfranken eindeutig seien. „Wir werden den Stadtrat bitten, den Oberbürgermeister und den Stadtkämmerer zu ermächtigen, im Rahmen der Haushaltsaufstellung für 2023 entsprechende Maßnahmen zu erarbeiten, die der Stadtrat dann im Herbst beschließt und im Rahmen der Mittelfristigen Finanzplanung ab 2023 umsetzt.“ (wa)

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