Deutschland

Baerbock: Kohlekraftwerke weitgehend entschädigungsfrei abschalten

Die Grünen-Chefin legt einen Zehn-Punkte-Fahrplan für die Umsetzung des Kohleausstiegs vor. Dieser benennt konkret die Kraftwerksblöcke, die bis 2022 vom Netz gehen sollen.
16.04.2019

Grünen-Chefin Annalena Baerbock fordert nach 2022 einen Abschaltplan für Kraftwerke, die älter als 25 Jahre sind.

Grünen-Chefin Annalena Baerbock plädiert dafür, beim Kohleausstieg auf Entschädigungen für die Stilllegung von Kohlekraftwerken so weit wie möglich zu verzichten. Sie hat einen Zehn-Punkte-Fahrplan für die Umsetzung des Ausstiegs aus dem Kohlestrom in Deutschland vorgelegt, der dem "Handelsblatt" und der "Deutschen Presse-Agentur" vorliegt. Neben konkreten Vorschlägen fürs Stillegen von Kraftwerken und Tagebauen geht es darin etwa auch um Arbeitsplätze und Hilfe beim Strukturwandel, den Ökostrom-Ausbau, Rekultivierung von Tagebauen und Wettbewerbsfähigkeit der Industrie.

Die Umsetzung des Kohleausstiegs hat begonnen, auch Gespräche mit Kraftwerksbetreibern wie RWE über Entschädigungen - Ziel ist eine einvernehmliche Lösung. Den Grünen geht es aber zu langsam voran. Baerbocks Plan sieht vor, bis 2022 wie im Abschlussbericht der Kohlekommission vorgesehen rund drei Gigawatt Braunkohle-Leistung und rund vier Gigawatt Steinkohle zusätzlich vom Netz zu nehmen.

Alte und inflexible Anlagen zuerst stilllegen

Die sollten bei der Braunkohle «aufgrund Kraftwerksalter und Inflexibilität» die in den 60er und 70er Jahren in Betrieb genommen Blöcke A, B, D und E des Kohlekraftwerks Neurath und die Blöcke C, D und G des Kraftwerks Niederaußem in Nordrhein-Westfalen sein. Dazu sollen die Steinkohlekraftwerke Farge, Wilhelmshaven, Mehrum, Bergkamen, Heyden sowie der - bereits Ende März stillgelegte - Block K2 des Kraftwerks Gersteinwerk kommen.

Nach 2022 müsste es aus Baerbocks Sicht einen Abschaltplan geben für Kraftwerke, die älter als 25 Jahre sind. Um Entschädigungen für Tagebaue zu klären, solle ein Wirtschaftsprüfer beauftragt werden. Für Kraftwerke seien Entschädigungen zu prüfen, wenn sie keine 25 Jahre in Betrieb seien. Dabei müssten auch ab August 2021 geltende strengere EU-Emissionsgrenzwerte berücksichtigt werden, derentwegen Betreiber ein Interesse an der Abschaltung mancher Anlagen hätten.

KWK-Gesetz novellieren und bis 2030 verlängern

In dem Papier fordert Baerbock auch eine Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) mit Blick auf den Kohleausstieg, dieses müsse bis 2030 verlängert werden. Darin müsse die Umstellung der Fernwärmeversorgung auf Gas, Abwärme und erneuerbare Wärme forciert werden. Bei der Umstellung solle zudem sichergestellt werden, dass ein Anteil der eingesetzten Energie aus Erneuerbaren Energien stamme und dieser sukzessive ansteige. Dazu brauche man eine Anpassung des Kohle-Ersatzbonus sowie eine Weiterentwicklung in Richtung "Grüne Fernwärme". Den kompletten Forderungskatalog plus die Kraftwerksliste finden Sie hier.  (hoe/dpa)