Die erste größere Anpassung des Wärmeplanungsgesetzes ist noch nicht im Bundestag angekommen, da fordern führende Energieverbände eine neue, noch größere Novelle – und zwar schon für diesen Herbst.
"Kommunen haben die kommunale Wärmeplanung ja nicht zum Spaß erstellt", sagte Kerstin Andreae, Chefin des Energieverbands BDEW, im ZFK-Interview. "Die kommunale Wärmeplanung muss zu einer integrierten Energieinfrastrukturplanung weiterentwickelt werden." Sie müsse verbindlicher und die Aussagekraft der Ergebnisse sichergestellt werden.
Kommunen hätten bewusst Gebiete etwa für Fernwärme, Biomethan oder für eine dezentrale Versorgung beispielsweise mit Wärmepumpen ausgewiesen. "Wir sind nicht für einen Anschluss- und Benutzungszwang, aber bei Beratung und Kommunikation rund um die kommunale Wärmeplanung sollte man noch deutlich nachlegen."
Mehr grüne Wärme als grünes Gas vorgegeben
Eine große Novelle des Wärmeplanungsgesetzes verlangte auch Kai Lobo, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), bei einer Expertenanhörung im Bundestag. Sein Verband warnt davor, Fernwärme gegenüber Gasheizungen und Wärmepumpen zu benachteiligen.
Während Heizgas im Jahr 2030 laut neuem Gebäudemodernisierungsgesetz nur zu 15 Prozent grün sein muss, müssen bestehende Wärmenetze laut Wärmeplanungsgesetz schon zu 30 Prozent mit klimaneutral erzeugter Wärme bespeist werden. Im Jahr 2040 stehen 60 Prozent Grüngas gegen 80 Prozent grüne Fernwärme.
Während Vermieter beim Einbau neuer Wärmepumpen ihren Mietern zudem eine Modernisierungsumlage berechnen können, bremst das sogenannte Kostenneutralitätsgebot in der Wärmelieferverordnung derzeit den Wechsel zur Fernwärme. Die Koalition hat allerdings bereits eine Überarbeitung der Wärmelieferverordnung zugesichert.

Mehrfachinfrastrukturen müssen vermieden werden. Das ist das Entscheidende. Da sind wir klar und unbeirrt.
Kerstin Andreae
BDEW
Grüngasquote und Biotreppe: Drei Punkte für BDEW entscheidend
Deutschlands größter Energieverband BDEW stellt sich nicht grundsätzlich gegen Biotreppe und Grüngasquote, die den Einbau neuer Gasheizungen auch nach Abschluss der kommunalen Wärmepläne 2028 ermöglichen sollen. Für die Energiewirtschaft seien aber drei Punkte entscheidend, sagte Verbandschefin Andreae.
"Erstens muss die Klimaneutralität 2045 gewährleistet sein. Zweitens müssen wir beim Biomethanpotenzial berücksichtigen, dass es Nutzungskonkurrenzen gibt. Und drittens müssen Mehrfachinfrastrukturen vermieden werden. Das ist das Entscheidende. Da sind wir klar und unbeirrt."
Es ergebe keinen Sinn, wenn alle Unternehmen ihre Infrastrukturen aufrechterhalten müssen. "Das ist zu teuer. Das gilt für Verbraucher genauso wie für Netzbetreiber und die Volkswirtschaft insgesamt."
Biotreppen-Verbot in Fernwärmegebieten
Vor Mehrfachinfrastrukturen warnte auch Eva Bode, Referatsleiterin Kommunalwirtschaft beim Deutschen Städte- und Gemeindebund. "Es wäre weder effizient noch vermittelbar, wenn Gasnetze, Wärmenetze und Wärmepumpen parallel im gleichen Gebiet gefördert würden", sagte sie im Bundestag.
Noch konkreter wurde Till Jenssen, Hauptreferent für Klimaschutz und Energiepolitik beim Deutschen Städtetag. Er forderte im Bundestag, die Biotreppe und den Weiterbetrieb von Erdgas- und Ölheizungen in bestehenden oder geplanten Fernwärmegebieten grundsätzlich nicht als Erfüllungsoption anzuerkennen. Ansonsten könne es stärker als zuvor passieren, dass Städte und ihre Energieversorger Geld in die Hand nehmen, sich dann aber nur wenige Haushalte anschließen würden, erläuterte Jenssen.
Der Biotreppen-Vorstoß des Deutschen Städtetags knüpft an eine ältere Forderung der Fernwärmewirtschaft an, wonach Wärmepumpen in Wärmenetzgebieten nicht mehr gefördert werden sollen. "Wir werden uns Doppel- und Dreifachförderungen genau ansehen", sagte dazu Unions-Fraktionsvize Sepp Müller im Dezember im ZFK-Interview.
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Der SPD-Abgeordnete Helmut Kleebank lehnte es dagegen ab, die Wärmepumpen-Förderung dort zu streichen, wo lediglich eine Wärmeplanung vorliege. Ein kurzfristiger Kurswechsel an dieser Stelle würde dazu führen, dass "Eigentümer:innen notwendige Investitionen zurückhalten".




