Neubauten für Wohnen und Gewerbe in Berlin sollen künftig verpflichtend eine Solaranlage auf dem Dach haben. Ein entsprechendes Gesetz brachte der rot-rot-grüne Senat am Dienstag auf den Weg. Eine Solarpflicht soll demnach auch für Bestandsbauten gelten, bei denen das Dach grundlegend saniert wird. Nach Angaben von Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) sind Ausnahmen vorgesehen. Das betrifft etwa Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche oder Häuser, deren Dach ungeeignet für eine Solaranlage ist. Das Gesetz soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Auf dem Weg zu einem klimaneutralen Berlin spiele Solarenergie eine Schlüsselrolle. (dpa/lm)
Das rheinland-pfälzische Umweltministerium startet mit dem neuen Förderprogramm eine weitere Solaroffensive.
Bild: © Rainer Sturm/pixelio.de
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