"Der Nutzen von Investitionen in die öffentliche Infrastruktur wird systematisch heruntergeredet", konstatierte Eckhard Janeba, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Mannheim sowie Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) bei einer Video-Pressekonferenz am heutigen Donnerstag in Berlin. Bund, Länder und Kommunen tendierten dazu im Rahmen von Einsparungen eher die Infrastruktur-Investitionen zurückzufahren als beispielsweise Sozialausgaben, die meist unmittelbarer wahrnehmbar seien.
In einem aktuellen Gutachten "Öffentliche Infrastruktur in Deutschland: Probleme und Reformbedarf" zeigt der Wissenschaftliche Beirat auf, dass schon seit Jahrzehnten zu wenig in die öffentliche Infrastruktur investiert wurde und dass in einigen Bereichen, besonders beim Aus- und Umbau der Strom-, Gas- und Wasserversorgung, der digitalen Infrastruktur und dem Schienenverkehr, "erhebliche zusätzliche Anstrengungen" notwendig seien.
Anrechenbarkeit von Investitionen in Flexibilierungsoptionen verbessern
Der Beirat spricht sich unter anderem dafür aus, im Bereich der Energienetze die bisher separaten Netzentwicklungspläne Strom und Gas durch eine langfristige, integrierte Infrastrukturplanung für Strom, Gas und Wasserstoff abzulösen. Außerdem sollte die Anrechenbarkeit von Investitionen in Flexibilisierungsoptionen bei Netzengpässen verbessert werden, um auf diese Weise mehr Investitionsanreize zu schaffen, empfiehlt der BMWi-Beirat.
Um vor allem kleineren Kommunen beim Abruf von finanziellen Mitteln unter die Arme zu greifen, plädiert das Expertengremium für die Einrichtung von Investitionsfördergesellschaften (IFGs) durch den Bund und die Länder. Man verspreche durch eine solch neue Institution eine "Verstetigung von langfristigen Investitionen", unterstrich Janeba.
Kommunen personell und organisatorisch überfordert
"Oftmals sind ja vor allem kleinere Kommunen nicht in der Lage, alle Mittel abzurufen", weil sie personell und organisatorisch überfordert seien, ergänzte Beiratsvorsitzender Klaus Schmidt, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Kommunen müssten durch die IFG Zugang zu Planungskapazitäten erhalten, die sie in die Lage versetzten, komplexe Investitionsprojekte durchzuführen.
Es geht nicht nur um Geld
Um die Planung von größere Infrastrukturprojekten zu beschleunigen, spricht sich der Beirat zudem dafür aus, die Einspruchsrechte von lokal Betroffenen zu straffen. Es gehe bei der Erhöhung der langfristigen öffentlichen Infrastrukturinvestitionen "nicht nur um mehr Geld, sondern auch um strukturelle Reformen", betonte Schmidt.
"Wir brauchen ein Update für unsere Infrastrukturen: vom Aus- und Umbau der Strom- und Wärmenetze für die Energiewende und der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität, der Infrastrukturen für Wasser/Abwasser bis hin zum Ausbau der Glasfasernetze", erklärte Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) als Reaktion auf das Gutachten. "Geld ist dabei nicht alles: Eine Modernisierung und Weiterentwicklung der Infrastruktur braucht politische Entscheidungen, um durch Rechtssicherheit Innovationen und Investitionen anzureizen und schnellere Plan- und Genehmigungsverfahren." (hcn)
Das aktuelle Gutachten des Beirats finden Sie hier
