Auch 2025 waren Photovoltaik-Anlagen die Haupttreiber der EEG-Kosten. (Archivbild)

Auch 2025 waren Photovoltaik-Anlagen die Haupttreiber der EEG-Kosten. (Archivbild)

Bild: © Jens Büttner/dpa

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) warnt davor, dass eine vorgesehene "Krisensonderausschreibung" für neue Solarparks ohne Nachbesserungen am Entwurf des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) weitgehend ins Leere laufen könne. Denn mit nur neun Monaten sei die im vorliegenden Referentenentwurf vorgesehene Realisierungsfrist nach Einschätzung des BSW zu kurz angesetzt.

Die geplante einmalige Anhebung der bei Solarpark-Auktionen üblichen Leistungsbegrenzung von 20 Megawatt (MW) auf 100 MW drohe ebenfalls ins Leere zu laufen, wenn nicht gleichzeitig eine überaus restriktive Standortbeschränkung für förderfähige Solarparks gestrichen werde. Der BSW verweist darauf, dass in den meisten Bundesländern EEG-geförderte Solarparks selbst auf ertragsarmen Böden, sogenannten "benachteiligten Gebieten", bislang nicht oder nur sehr eingeschränkt errichtet werden dürfen. 

Standortkorsett für den PV-Ausbau beseitigen

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft mahnt: "Ein aus der Zeit gefallenes ‚Standortkorsett´ drosselt den Solarenergie-Ausbau, während in Deutschland die Lichter auszugehen drohen. Bei künftigen Solarpark-Auktionen muss der bestehende Bundesländervorbehalt für die Sonnenstromernte in benachteiligten Gebieten fallen". Ohne eine Anpassung der Ausschreibungsbedingungen dürften künftige Solarausschreibungen regelmäßig unterzeichnet werden.

Der BSW stimme im Übrigen mit dem Deutschen Bauernverband darin überein, dass landwirtschaftlichen Betrieben bei der geplanten Beschleunigung des EE-Ausbaus und der Vermeidung fossiler Energieimporte eine wichtige Schlüsselrolle zukommt. Beide Verbände haben der Politik zwei gleichlautende Energiewende-Beschleuniger vorgeschlagen: Zum einen eine baurechtliche Privilegierung für ebenerdig errichtete Solaranlagen mit einer maximalen Leistung von einem Megawatt auf Flächen in unmittelbarem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Betrieben.

Zusätzlicher Finanzierungsbedarf noch offen

Zum anderen das Schließen einer Förderlücke für einen relevanten Teil des landwirtschaftlichen Gebäudebestands. Nach BSW-Berechnungen könnten allein mit diesen zwei Maßnahmen Landwirte bis 2025 bis zu 10 Terawattstunden an zusätzlichem Solarstrom jährlich ernten. Dies entspräche einer Steigerung der insgesamt jährlich erzeugten Solarstrommenge in Höhe von rund 20 Prozent. Was dies zusätzlich kostet, geht allerdings aus der Mitteilung des BSW nicht hervor.

Das Energiesicherheitsgesetz soll im Eilverfahren bereits am 14. September vom Bundeskabinett beschlossen und in der nächsten Woche im Bundestag behandelt werden. (hcn)

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