Deutschland

Bund fördert Forschung und Innovationskraft bei KMU

Das BMBF lobt Fördergelder für Projekte aus, mit denen kleine und mittlere Unternehmen ihre Innovationskraft in der Umwelttechnologie unter Beweis stellen. Auch Froschungseinrichtungen sollen profitieren.
22.08.2019

BMBF: Forschungsgelder für KMU für Innovationen in der Umwelttechnik ausgelobt

Im aktuellen Bundesanzeiger ist eine Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz“ veröffentlicht worden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) möchte mit dem angekündigten Maßnahmenpaket das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung stärken, sowie die Forschungsförderung insbesondere für Firmen ­attraktiver machen, die erstmals einen Antrag stellen.

Die Fördermaßnahme ist Teil der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung und des Zehn-Punkte-Programms des BMBF für mehr Innovation in KMU, das den Titel „Vorfahrt für den Mittelstand“ trägt. Damit soll nicht zuletzt die führende Rolle deutscher Anbieter bei Umwelttechnologien und -dienstleistungen weiter gestärkt und ausgebaut werden. Das BMBF misst den KMU besondere Bedeutung zu, weil sie spezielle Know-how-Träger sind und eine wichtige Nahtstelle für den Transfer von Forschungsergebnissen aus der Wissenschaft in die Wirtschaft darstellen.

Auch Universitäten können sich bewerben

Das BMBF unterstützt mit der Fördermaßnahme außerdem industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der KMU im Rahmen des Programms „Forschung für nachhaltige Entwicklung (FONA)“. Zuwendungen des BMBF sollen innovative Forschungsprojekte unterstützen, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten. Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden. Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der Projektförderthemen mit den institutionell geförderten Forschungsaktivitäten darstellen und beide miteinander verzahnen.

Projektdauer bis zu zwei Jahre

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt. Zuwendungen können für Personal-, Reise- und Sachaufwand, für Auftragsvergaben sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen. Die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten können in der Regel bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt. Die mögliche Förderdauer beträgt in der Regel zwei Jahre. (sig)