Der Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland kommt voran.

Der Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland kommt voran.

Bild: © Andreas Arnold/dpa

Das Bundeskabinett hat mit der aktuellen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Regelungen zum rechtlichen und regulatorischen Rahmen eines zukünftigen Wasserstoff-Kernnetzes in Deutschland beschlossen.

Wirtschaftsminister Robert Habeck erläutert in einer Mitteilung, dass es Ziel der Bundesregierung sei, einen zügigen Hochlauf des Wasserstoffmarktes zu ermöglichen, um die Dekarbonisierung insbesondere von Wirtschaftssektoren mit hohen Treibhausgasemissionen weiter voranzutreiben. Hierzu sei ein schneller und kosteneffizienter Aufbau einer Wasserstoff-Netzinfrastruktur in Deutschland erforderlich, die mit dem Wasserstoffmarkt wachse und in den EU-Binnenmarkt eingebettet sei.

Betrieb bis 2032 geplant

Das Wasserstoff-Kernnetz soll nach Ministeriumsangaben in der ersten Stufe wichtige Wasserstoff-Infrastrukturen umfassen, die bis 2032 in Betrieb gehen sollen.

Im Energiewirtschaftsgesetz wird die zeitnahe erstmalige Genehmigung eines Wasserstoff-Kernnetztes durch die Bundesnetzagentur geregelt. Hierzu sollen zentrale Wasserstoff-Standorte angebunden und alle Regionen Deutschlands berücksichtigt werden. Das Wasserstoff-Kernnetz wird in den kommenden Monaten von den Betreibern von Ferngasnetzen modelliert. Anschließend findet eine breite Konsultation der Öffentlichkeit, der Länder und verschiedener Marktteilnehmer statt. Die endgültige Ausgestaltung des Netzes genehmigt die Bundesnetzagentur.

Bis Ende des Jahres kommt umfassende Planung

Bis Ende des Jahres soll in einer zweiten Stufe eine umfassende Wasserstoff-Netzentwicklungsplanung im EnWG verankert werden.

Diese bedarfsbasierte Planung soll sich laut der Mitteilung an den bestehenden Netzentwicklungsprozessen orientieren und sich über das Wasserstoff-Kernnetz hinausgehend mit dem Wasserstoffbedarf relevanter Abnehmer, wie energieintensiven Unternehmen, auseinandersetzen. (amo)

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