Deutschland

Bundesrat schlägt zahlreiche Änderung am EEG vor

Unter anderem fordern die entsprechenden Ausschüsse ein Verzicht auf die Smart-Meter-Pflicht für Kleinanlagen, sowie die Aufhebung des Eigenverbrauchs-Verbots für ausschreibungspflichtige PV-Dachanlagen.
29.10.2020

Die Ausschüsse im Bundesrat haben sich mit der EEG-Novelle befasst und fordern umfangreiche Änderungen.

Der Bundesrat hat am Mittwoch verschiedene Empfehlungen zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. So teilen der Wirtschaftsausschuss sowie der Agrar- und Umweltausschuss die Meinung zahlreicher Verbände und Politiker, dass die Prognosen des BMWi für den Bruttostromverbrauch von 580 TWh zu niedrig ist.

Aufgrund der Sektorenkopplung und der Elektrifizierung in der Industrie könnte der Verbrauch bis auf 750 TWh ansteigen, heißt es in den Empfehlungen. Dementsprechend würden auch die Ausbaupfade, um das 65-Prozent-Ziel zu erreichen, nicht reichen. Die Ausschüsse fordern die Windkraft mit durchschnittlich fünf GW pro Jahr sowie die PV mit jährlich zehn GW auszubauen, beginnend ab dem kommenden Jahr.

Eigenversorgung werde blockiert

Darüber hinaus plädiert der Bundesrat für neue Ausschreibungsformate für Agrar- und Floating-PV. Kritik gibt es jedoch nicht nur aufgrund von fehlenden Förder- und Ausschreibungsmechanismen, sondern auch an bereits vorgesehenen Neuregelungen.

Die Kombination aus eigenen Ausschreibungen für PV-Dachanlagen ab 500 kWp und einem Eigenverbrauchsverbot konterkariert das Interesse von Gewerbe- und Industrieunternehmen, die genau aufgrund der Möglichkeit der Eigenversorgung in eine solche Anlage investieren.

Grenzwerte nicht nachvollziehbar

„Vor diesem Hintergrund ist die Absenkung der Grenze für eine verpflichtende Ausschreibung speziell für PV-Dachanlagen auf 500 kWp nicht nachvollziehbar“, heißt es in den Ausführungen des Bundesrates und weiter: „Für Gewerbe- und Industrieunternehmen, die in Anlagen größer als 500 kWp investieren wollen, ist der Eigenverbrauch von entscheidendem Interesse. Mit der vorgesehenen Absenkung des Grenzwertes für Ausschreibungen bleiben hohe PV-Dachpotenziale ungenutzt.“

Zudem ist für die Gremien nicht nachvollziehbar, warum der Schwellenwert für PV-Dachanlagen zur verpflichtenden Teilnahme an Ausschreibungen bei 500 kWp liegt, bei Freiflächen-PV aber nach wie vor bei 750 kWp.

Kosten-Nutzen von intelligenten Messsystemen abwägen

Nicht nur der Eigenverbrauch von großen Dachanlagen beschäftigte die Ausschüsse, sondern auch der von Anlagen ab 30 kWp. So sollen die durch die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II) gemachten Vorgaben umgesetzt werden und Anlagen ab dieser Leistungsgrenze von Umlagen und Abgaben befreit werden, wenn sie dem Eigenverbrauch dienen.

Ein weiterer Änderungswunsch seitens der Ausschüsse bezieht sich auf die im Vorfeld von allen Seiten viel kritisierte Smart-Meter-Pflicht für PV-Anlagen ab einem kWp Leistung. Aus Sicht der Bundesratsausschüsse sei eine solche Regelung nicht verhältnismäßig. Als Begründung hierfür wird die Steuerung von Großanlagen angeführt, die ausreichend Flexibilitäten für die Netzbetreiber bereitstellen.

Lesung im  Bundestag steht bevor

Zudem habe eine Kosten-Nutzen-Analyse im Rahmen der Smart-Meter-Pflicht ergeben, dass intelligente Messsysteme für PV-Anlagen unter sieben kWp ein negatives Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen. Dementsprechend sollte eine solche Verpflichtung erst in Erwägung gezogen werden, wenn der Nutzen die Kosten nachweislich übersteigt.

Am 30. Oktober geht die Novelle des EEG in die erste Lesung im Deutschen Bundestag. (lm)