Die Kuppel auf dem Reichstagsgebäude stellt eine große Touristenattraktion Berlins dar. Sie wurde vom britischen Architekten Sir Norman Foster konzipiert und wiegt 800 Tonnen.

Die Kuppel auf dem Reichstagsgebäude stellt eine große Touristenattraktion Berlins dar. Sie wurde vom britischen Architekten Sir Norman Foster konzipiert und wiegt 800 Tonnen.

Bild: © Katrin Neuhauser/Deutscher Bundestag

Der Bundestag hat gestern in erster Lesung die Bundesrats-Initiative zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ohne Aussprache  in den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Es handelt sich dabei um die Initiative 3/18, die das Land Nordrhein-Westfalen am 9. Januar eingebracht hatte.

Mit dieser Initiative soll nun für alle Ausschreibungen Windenergie an Land ders Jahres 2018 und des ersten Halbjahres 2019 die Pflicht einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (BImSchG-Pflicht) umgesetzt werden. Durch die Sonderprivilegierung von Bürgerenergiegesellschaften in den Jahren 2017 haben vor allem diese die Zuschläge bei den Ausschreibungen bekommen. Mitte 2017 hatte die Bundesregierung deshalb beschlossen, die Privilegierung für die beiden ersten Ausschreibung 2018 auszusetzen und eine BImSchG-Pflicht festzuschreiben.

Enormer Zeitdruck

Bei der Umsetzung des Etablierens einer BImSchG-Pflicht  steht die Bundesregierung stark unter Zeitdruck. Da die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Modalitäten für die Ausschreibung am 1. August spätestens fünf Wochen vorher veröffentlichen muss, also etwa Mitte Juni, sollte bis dato das Änderungsgesetz in Kraft sein. Mit dem Weg über die Bundesrats-initiative wird nun eine Fertigstellung des Änderungsgesetzes bis 8. Juni angestrebt.  





VDMA Power Systems begrüßt das vereinfachte Verfahren zur Reparatur des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes. "Somit könnte der Bundesrat am 8. Juni mit Fristverkürzung einen Beschluss fassen. Das wäre dann noch rechtzeitig für die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, sodass die Bundesnetzagentur die Frist bis zum Ausschreibungsbeginn der 3. Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land am 1. August einhalten könnte“, erläutert Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems.

BImSchG-Pflicht über 2019 hinaus

Zelinger ergänzt: „Die Regelung aus der Bundesratsinitiative sieht nur eine Verlängerung der Genehmigungspflicht bis zur Ausschreibung im Mai 2019 vor. Um Ausbaulücken zu verhindern und zur Stärkung der deutschen Windindustrie fordern wir aber die dauerhafte BImSchG-Genehmigungspflicht über dieses Datum hinaus.“

Die Diskussion zusätzlicher Ausschreibungsmengen müsse zudem parallel zügig zu Ende gebracht werden, so Zelinger. Dieses angesprochene Thema der Sonderausschreibungen erhitzt derzeit die Gemüter der Politiker der Koalition. Laut SPD-Bundestagsabgeordneten Johann Saathoff habe dieses Thema das Potenzial für einen Koalitionsbruch. Schließlich sei es im Koalitionsvertrag festgeschrieben.

Altmaier bevorzugt "zeitkritische" Punkte

Laut DPA will Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zunächst «zeitkritische» Punkte umsetzen wie etwa die Förderung von Anlagen. Die Sonderausschreibungen würden nach der Sommerpause umgesetzt. Dieser Ansicht tritt Saathoff aber energisch entgegen: "Ein Verschieben der Sonderausschreibungen in den Herbst kommt für uns nicht in Frage, denn im Koalitionsvertrag ist eindeutig festgeschrieben, dass die Anlagen aus den Sonderausschreibungen spätestens in 2020 stehen sollen.“ Es gebe diverse Optimierungsmöglichkeiten bei den Stromnetzen, die schon länger bekannt sind. Es wäre problemlos möglich, die gesetzliche Grundlage dafür in das Gesetz zu integrieren und noch vor der Sommerpause zu verabschieden.

Niedersachsens Umwelt- und Energieminister Olaf Lies (SPD) hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier auch vor einem Ausbremsen der Energiewende gewarnt. „Wir werden unsere Klimaziele nicht erreichen können, ohne den Ausbau der erneuerbaren Energien zu verstärken.“ Auch er setzt sich für Sonderausschreibungen ein und verweist auf den Koalitionsvertrag, wo für Windenergie an Land und Photovoltaik im Umfang von jeweils vier GW für die Jahre 2019/2020 festgeschrieben wurden.

Lies: Aufnahmefähigkeit der Netze ist kein Argument

Da Altmaier das Netz-Thema als Argument hernehme, sagte Lies: "Die Aufnahmefähigkeit der Netze kann kein Argument gegen die Sonderausschreibungen sein. Im Bereich der Netzbetriebssteuerung, der zuschaltbaren Lasten und der Flexibilisierung konventioneller Kraftwerke gibt es effektive Maßnahmen zur Entlastung der Stromnetze. Statt zu blockieren und zu bremsen sollte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier eine Netzoptimierung konsequent und ohne weitere Verzögerungen angehen und so auch die Energiewende voranbringen." (al)















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