Das Netzpaket soll in der kommenden Woche im Bundeskabinett beschlossen werden. Ein Verband sieht das besonders kritisch.

Das Netzpaket soll in der kommenden Woche im Bundeskabinett beschlossen werden. Ein Verband sieht das besonders kritisch.

Bild: © Julian Stratenschulte/dpa

Der größte deutsche Energiewirtschaftsverband BDEW lehnt den Referentenentwurf zum Netzpaket in der Gesamtschau ab. Der Stadtwerkeverband VKU sieht ihn dagegen als "Schritt in die richtige Richtung". Ein Vergleich der wichtigsten Streitpunkte zeigt: Am weitesten liegen beide Seiten bei der Frage auseinander, wie viel Ungewissheit die Branche derzeit verkraften kann. 

Der BDEW "kann dem vorliegenden Vorschlag daher nicht zustimmen", so lautet sein Fazit zum Referentenentwurf "zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens". Der Verband sieht in Netzpaket, Netzentgeltreform Agnes und EEG-Novelle zusammen die Gefahr von "kumulativen Mehrbelastungen" für die Branche. "Der Erneuerbaren-Ausbau steuert damit auf eine Reise ins Ungewisse zu." 

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Der VKU kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Umsetzung des Pakets sei "dringend geboten", da es an einem zentralen Hebel der Energiewende ansetze.  

Redispatchvorbehalt: Zustimmung mit Bedingungen 

Ein zentraler Punkt der Debatte um das Netzpaket ist der darin enthaltene Redispatchvorbehalt, der im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankert werden soll. Er soll Netzbetreibern ermöglichen, Anlagen in kapazitätslimitierten Netzgebieten abzuregeln. Der VKU begrüßt, dass die auslösende Abregelungsquote von drei auf fünf Prozent angehoben und künftig getrennt nach Wind- und Solarstrom ermittelt wird. Dies sei eine "wichtige und praxistauglichere Anpassung", auch wenn "viele Details in der Ausgestaltung noch offen" seien. So müsse aus Sicht des VKU vor einer Festlegung der finalen Abregelungsquote "geklärt werden, wie viele Netze betroffen sind, um die tatsächlichen Auswirkungen bewerten zu können".

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Der BDEW ordnet denselben Mechanismus skeptischer ein. Da die kumulative Wirkung von Redispatchvorbehalt, systemdienlicher Anschlussleistung (SAL) und Baukostenzuschüssen "aktuell grundsätzlich nicht bewertbar" sei, könne die Branche "weder die sogenannte Auslöse-Schwelle noch die Höhe einer Deckelung" beurteilen. Beide Verbände fordern, das Instrument mit parallelen Prozessen bei der Bundesnetzagentur zu verzahnen. 

Verzicht auf Ausgleich: Wo endet die Kulanz? 

Ebenfalls im Netzpaket enthalten ist eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zur Begrenzung von entschädigungsfreien Redispatchstunden. Anlagenbetreiber sollen den vertraglichen Netzanschluss in kapazitätslimitierten Gebieten nur erhalten, wenn sie auf den finanziellen Ausgleich für einen Anteil von zehn bis 20 Prozent ihrer Jahresstromerzeugung verzichten. Bislang war diese Menge unbegrenzt. Der VKU begrüßt die Deckelung: Sie verbessere "die Finanzierungsfähigkeit" von Projekten "deutlich" und ermögliche "eine bessere Kalkulation der Wirtschaftlichkeit". Er fordert lediglich einen verbindlichen Wert innerhalb der Spanne. 

Der BDEW kritisiert Umsetzungsprobleme. Der Verband lehnt ab, dass auch vom Übertragungsnetzbetreiber angewiesene, aber im Verteilnetz abgeregelte Strommengen angerechnet werden. Der Verteilnetzbetreiber könne den dafür nötigen Netzausbau nicht steuern. Zudem verlangt der BDEW Klarheit darüber, ob sich der Verzicht auf den finanziellen oder auch den bilanziellen Ausgleich bezieht, und fordert in der Ausformulierung den Begriff "Jahr" durch "Kalenderjahr" zu ersetzen. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) lehnte den Redispatchvorbehalt in einer Stellungnahme weiterhin grundlegend ab.

Kapazitätslimitierte Gebiete: Wie weit darf die Begrenzung reichen? 

Auch bei der Begrenzung der Anschlusskapazität in kapazitätslimitierten Netzgebieten geht der VKU mit, mahnt aber Augenmaß an. Die maximale Dauer einer solchen Ausweisung wurde von zehn auf sechs Jahre verkürzt. Aus VKU-Sicht "ein sinnvollerer Zeitrahmen", der aber nur funktioniere, wenn parallel das angekündigte Verteilnetzpaket komme. Ohne dessen Beschleunigungswirkung reiche die Frist nicht. Im Schnitt würde der Netzausbau derzeit rund zehn Jahre dauern. 

Der BDEW stellt das Instrument grundsätzlich infrage. Es fehle "eine einheitliche, transparente Datengrundlage", der Betrachtungszeitraum sei "ausschließlich rückblickend" und berücksichtige weder geplanten Netzausbau noch zugesagte Anschlüsse. Der Verband fordert, die Annahmen "gemeinsam mit den beteiligten Ministerien und der Energiebranche noch vor dem Kabinettsbeschluss" zu klären, und will vorerst nur "fachliche Hinweise" geben, die "nicht als grundsätzliche Befürwortung oder Ablehnung zu verstehen" seien. 

Priorisierung Netzanschluss: Sorge vor dem Windhundprinzip 

Bei der Priorisierung von Netzanschlussbegehren im EnWG nähern sich beide Verbände am stärksten an. Der BDEW bescheinigt dem Entwurf "durchweg gute Ansätze". Offen sei, nach welchem Verfahren Verteilnetzbetreiber zukünftig priorisieren sollten. Anders als für Übertragungsnetzbetreiber fehle dafür bislang eine eigene Regelung. Der Verband schlägt vor, die Zuteilung im Verteilnetz gesetzlich separat zu regeln. 

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Der VKU begrüßt ebenfalls die neue gesetzliche Grundlage, warnt aber schärfer vor unklaren Kriterien. In der jetzigen Fassung würden eine "uneinheitliche Auslegung und eine faktische Rückkehr zum Windhundprinzip" drohen. Bedarfe nachgelagerter Verteilnetzbetreiber müssten "verbindlich höchste Priorität" genießen, zusätzliche Kriterien wie Netzverträglichkeit, Daseinsvorsorge und Wohnungsneubau seien aufzunehmen. Zudem verlangt der Verband eine "lokale Nutzen-Komponente" nach dem Prinzip "local first" sowie freihaltbare Kapazität auch für Verteilnetzbetreiber. 

Netzpaket: KWK, Transparenz und ein altbekannter Fristenstreit 

Am Rande der Debatte lehnt der VKU es ab, die Kraftwerks-Netzanschlussverordnung auf Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) unter 100 Megawatt auszuweiten. Diese Anlagen erzeugten Strom verbrauchsnah und verursachten "typischerweise nur geringe Netzausbaukosten", eine Gleichbehandlung sei "nicht sachgerecht".

Bei der Transparenz über freie Netzanschlusskapazitäten unterstützen beide Verbände mehr Offenheit. Der VKU knüpft Bedingungen gegen eine zusätzliche Belastung der Netzbetreiber daran, während der BDEW fehlende Datentransparenz zum Haupteinwand gegen die kapazitätslimitierten Gebiete macht. 

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Laut dem Kabinettszeitplan der ZFK vorliegt, soll das Netzpekt bereits am kommenden Mittwoch von der Bundesregierung beschlossen werden. Nach der Sommerpause würde dann das parlamentarische Verfahren anstehen.  

Ob das für Ende 2026 angekündigte Verteilnetzpaket rechtzeitig kommt, bleibt vorerst offen. Von dessen Tempo hängt nach Einschätzung beider Verbände ab, ob das Netzanschlusspaket in der Praxis wirken kann. 

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