Deutschland

CDU-Wirtschaftsrat kritisiert CO2-Preis-Anteil für Vermieter

Der CO2-Preis fürs Heizen soll zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt werden. Der Wirtschaftsrat der Union hält davon wenig. Er plädiert stattdessen für eine stärkere Förderung von neuen Heiztechnologien.
14.05.2021

Den CO2-Preis im Wärmebereich sollen sich Vermieter und Mieter künftig jeweils zur Hälfte teilen. Wie und wann diese Regelung greift, ist noch unklar.

Wirtschaftsvertreter aus den Reihen der CDU haben scharfe Kritik an der geplanten 50/50-Aufteilung der CO2-Preis-Kosten zwischen Mietern und Vermietern geübt. «Der SPD-Ansatz, Mieter und Vermieter gegeneinander auszuspielen, geht nun voll auf», sagte der Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU, Wolfgang Steiger, der «Rheinischen Post» (Samstag).

Der Berufsverband sprach von einem «Systembruch». «Jetzt, da der seit Jahresbeginn erhobene CO2-Preiszuschlag das Heizen und die morgendliche Dusche verteuert, kann es doch nicht in die Verantwortung des Vermieters fallen, für die individuellen Energiekosten seines Mieters einzustehen. Das wäre so, als würde man den Autovermieter an den Tankrechnungen seiner Kunden beteiligen», argumentierte Steiger.

Förderung für neue Heiztechnik als Alternative

Als Alternative schlägt der Wirtschaftsrat vor, die Mittel aus dem Energie- und Klimafonds in das CO2-Gebäudesanierungsprogramm zu lenken und daraus etwa Gebäudesanierungen und die Optimierung von Heiztechnik zu fördern. Die Förderung solle sich dann am Grad der Energieeffizienz orientieren. «Je höher das mit der Sanierungsmaßnahme erreichte Energieeffizienzniveau, desto höher die Förderung», erklärte Steiger. So werde es zügig gelingen, «den Immobilienbestand hierzulande auf Energieeffizienz zu trimmen».

Nur knapp zwei Wochen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte die Bundesregierung an diesem Mittwoch ein geändertes Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht. Gleichzeitig verabschiedete das Kabinett auch ein Sofortprogramm mit Maßnahmen zur Umsetzung der neuen Klimaziele, darunter auch die teils umstrittene Entscheidung zur Aufteilung der CO2-Preis-Kosten.

Wann und wie die Regelung in Kraft tritt, steht noch aus

Demnach sollen künftig Vermieter die Hälfte der Kosten übernehmen, die durch den seit 1. Januar geltenden CO2-Preis auf Öl und Gas im Rahmen von Mietverhältnissen entstehen. Dieser Preis beträgt derzeit 25 Euro pro Tonne CO2. Bislang konnten Vermieter diese Kosten ganz auf Mieter abwälzen. Wochenlang hatte es zwischen Union und SPD Streit über eine faire Lastenverteilung gegeben. Wann und wie genau die neue Regelung in Kraft treten wird, ist noch unklar. Sie muss noch gesetzlich verankert werden. (dpa/lm)