Der geplante CO2-Preis wird weiterhin stark diskutiert und seitens der FDP in seiner Verfassungskonformität angezweifelt.

Der geplante CO2-Preis wird weiterhin stark diskutiert und seitens der FDP in seiner Verfassungskonformität angezweifelt.

Bild: © bluedesign/Adobe Stock

Die FDP-Bundestagsfraktion eruiert die Möglichkeit, gegen den von der großen Koalition geplanten neuen CO2-Preis auf Diesel, Benzin, Heizöl und Erdgas vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen. "Wir werden das Gesetz juristisch genau prüfen", sagte der klimapolitische Sprecher der Fraktion, Lukas Köhler, der dpa. Sollten sich die verfassungsrechtlichen Zweifel erhärten, werden "wir das Gespräch mit Grünen und Linken darüber suchen, wie wir verantwortungsvoll mit der Situation umgehen."

Eine Normenkontrollklage wäre aus Sicht der FDP-Fraktion dann ein "sinnvoller Schritt, um weiteren Schaden abzuwenden", merkte er an. Die Oppositionspartei bezweifelt bereits länger, dass der CO2-Preis in der von Union und SPD geplanten Form verfassungskonform sei.

Ist es ein Preis oder eine Steuer?

Wer fossile Heiz- oder Brennstoffe auf den Markt bringt, muss für die daraus entstehenden CO2-Emissionen Verschmutzungsrechte erwerben. Der Preis dieser Zertifikate soll sich auf lange Sicht über Angebot und Nachfrage am Markt bilden. Zunächst soll es aber einen langsam ansteigenden Festpreis geben - damit wirkt der CO2-Preis in den ersten Jahren wie eine Steuer. Es gibt Zweifel, ob das zulässig ist.

Für eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht braucht es ein Viertel der Abgeordneten des Bundestags. FDP, Linke und Grüne zusammen haben dafür genug Sitze. Die Kritik der Fraktionen am Plan der Koalition kommt aus unterschiedlichen Richtungen: Grüne und Linke wollen den CO2-Preis als Aufschlag auf die Energiesteuer, die FDP will den schon bestehenden Emissionshandel der EU für den Energiesektor und Teile der Industrie ausweiten auf die Bereiche Verkehr und Gebäude. (dpa/ab)

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