Der Bundesrat nahm am Freitag zum Gebäudemodernisierungsgesetz Stellung.

Der Bundesrat nahm am Freitag zum Gebäudemodernisierungsgesetz Stellung.

Bild: © Michael Kappeler/dpa

Das Bundesratsplenum tickt durchaus anders als seine Ausschüsse. Das zeigte sich am Freitag beim ersten Durchgang zum Gebäudemodernisierungsgesetz.

Die schärfsten Formulierungsvorlagen aus den Ausschüssen bekamen am Freitag keine Mehrheit und wurden nicht Teil der offiziellen Stellungnahme. Zum Beispiel lehnte der Bundesrat eine gemeinsame Formulierung von Umwelt- und Wirtschaftsausschuss ab, wonach das neue Heizungsgesetz in der vorliegenden Fassung "nicht praxistauglich" sei.

Auch die Formulierung, dass der Entwurf "in die falsche Richtung" weise, fiel durch. Verworfen wurde zudem der Satz, dass der Entwurf "den dringend erforderlichen Ausbau der Fernwärme erheblich beeinträchtigt".

Bundesrat will Beratungspflicht

Neben einer Reihe praktischer Verbesserungsvorschläge – die Länderkammer wünscht sich etwa eine Beratungspflicht vor Einbau neuer Gasheizungen – gab der Bundesrat der schwarz-roten Bundesregierung vor allem eines mit auf den Weg: Das mit den Fristen muss besser werden. Als Negativbeispiele nannte die Länderkammer "lediglich vier Arbeitstage in der Länderanhörung" sowie Fristverkürzungen durch Eilverfahren im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

Der Bundesrat wird voraussichtlich kaum Zeit bekommen, die vom Bundestag verabschiedete Fassung gründlich zu studieren. Das Gesetz soll den Bundesrat am Freitag, 10. Juli, abschließend passieren.

Zudem kritisierte die Länderkammer, dass Aspekte der Stellungnahmen im Rahmen der Länderanhörung keinen Eingang in den Regierungsentwurf fanden, "obwohl sie für den Vollzug von entscheidender Bedeutung sind". Die Bundesregierung hatte das Gebäudemodernisierungsgesetz weniger als zwei Tage nach Ende der Länder- und Verbändeanhörung im Kabinett beschlossen.

Umweltausschuss grüner als Bundesratsplenum

Dass Bundesrat und Fachausschüsse in vielen Punkten zu unterschiedlichen Schlüssen kamen, dürfte im Wesentlichen mit Zusammensetzung und Stimmverteilung zu erklären sein. In den Fachausschüssen hat jedes Bundesland, egal ob groß oder klein, jeweils eine Stimme. Wie welches Land abstimmt, entscheidet der jeweilige Fachminister.

Der Umweltausschuss etwa ging mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz besonders hart ins Gericht. Allerdings werden derzeit 7 der insgesamt 16 Umweltminister in Deutschland von Grünen gestellt, also von der Partei, die das neue Gesetz klar ablehnt. Weitere vier Umweltminister stellt die SPD, die mit der Reform zumindest ihre Mühe hat.

Union dominiert im Bundesrat

Im Bundesratsplenum gelten andere Regeln. Zum einen muss sich jede Landesregierung auf eine gemeinsame Position einigen. Mit Ausnahme des SPD-dominierten Saarlands werden derzeit alle Bundesländer von Koalitionen regiert. In den meisten Bundesländern stellt die CDU den Regierungschef oder ist zumindest Juniorpartner. Lehnt die CDU eine Ausschussempfehlung ab, muss sich das jeweilige Bundesland im Plenum zumindest enthalten.

Zum anderen werden die Stimmen im Plenum stärker nach Einwohnerzahl gewichtet. In vier der fünf bevölkerungsreichsten Bundesländer ist die CDU oder CSU in der Regierung, während es mit Ausnahme von Niedersachsen nur in vergleichsweise kleinen Ländern Regierungen ohne Unionsbeteiligung gibt. Gegen die Kanzler- und Wirtschaftsministerpartei CDU lassen sich derzeit im Bundesrat keine Mehrheiten organisieren. Auch deshalb nannte ein Vertreter der Energiebranche die Ausschussempfehlungen bereits im Vorfeld einen "Sturm im Wasserglas".

Schärfere Vorgaben: Bundesländer wollen mehr Spielraum

Sorgen macht dem Bundesrat die Ausgestaltung der sogenannten Länderöffnungsklausel. Diese Klausel soll Ländern grundsätzlich erlauben, schärfere Vorgaben zu Heizungen zu machen. Dies ist vor allem für Länder wie Schleswig-Holstein und Hamburg wichtig, die bereits vor 2045 klimaneutral sein wollen.

Eine Bundesratsmehrheit sprach sich dafür aus, die bestehende Länderöffnungsklausel im Paragraf 9 des Gesetzes so zu ändern, dass Länder rechtssicher schärfere Stilllegungspflichten und Altersgrenzen für Heizkessel erlassen können. Durch die Änderung des aktuellen Gesetzes soll das pauschale Verbot fossil betriebener Gasheizungen ab 2045 gestrichen werden.

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