Wenn es nach Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) geht, soll das Gebäudemodernisierungsgesetz ein "Schlussstrich unter eine Politik des Misstrauens" sein. Auch Abgeordnete von Union und SPD stellten sich bei der ersten Lesung im Bundestag hinter das neue Heizungsgesetz. "Wir werden den Gesetzentwurf gründlich und schnellstmöglich bearbeiten", versprach Lars Rohwer, einer der Berichterstatter der Unionsfraktion.
Aus Stadtwerke-Sicht bleiben mehrere kritische Punkte. Eine Auswahl:
1. Parallele Infrastrukturen
Der Wegfall der 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel macht die Tür für neue Gas- und Ölheizungen wieder auf. Für viele Stadtwerke heißt das: Sie müssen Gasnetze womöglich länger betreiben, als sie das ursprünglich geplant haben. Gleichzeitig könnte sich der Umstieg etwa auf Fernwärme weiter verzögern.
"Die Regierungspläne, Stromnetz, Fernwärme und Gasnetz gleichzeitig vorzuhalten – letzteres in einen schrumpfenden Absatzmarkt hinein –, werden nicht realistisch sein", erläuterte Carsten Liedtke, Chef der Stadtwerke Krefeld, im ZFK-Interview. "Fernwärme wird dann zurückstehen müssen, wenn das so bleibt. Für Krefeld würde das bedeuten, dass die Fernwärme weniger stark ausgebaut wird als ursprünglich vorgesehen."
Unter welchen Umständen Stadtwerke ihre Gasnetze künftig stilllegen können und welche Kündigungsfristen für Netznutzer bestehen, ist Teil des sogenannten Gaspakets. Das Gesetz befindet sich derzeit ebenfalls im parlamentarischen Verfahren und soll vor der Sommerpause verabschiedet werden.
2. Benachteiligte Fernwärme
Aus Stadtwerkesicht müsste die Bundespolitik bei der Fernwärme noch Hürden abbauen. Derzeit werde die Fernwärme gegenüber der Wärmepumpe benachteiligt, etwa im Mietrecht oder beim Primärenergiefaktor im Gebäudemodernisierungsgesetz, kommentierte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU).
Als besonders dringend gilt dabei eine Reform der Wärmelieferverordnung. Derzeit dürfen die Wärmelieferkosten für Mieter bei einem Wechsel zur Fernwärme nicht höher sein als die bisherigen Heizkosten. Mehrkosten müssen also Vermieter tragen, was einen Wechsel für sie unattraktiv macht.
Die Fernwärmebranche schlägt vor, dass bei einem Wechsel zur gewerblichen Wärmelieferung eine Umlage von bis zu 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat möglich sein soll. Eine solche Regelung gibt es bereits beim Wechsel zu Wärmepumpen.
3. Grüne Gase
Die sogenannte Biotreppe für neue Gasheizungen und die Grüngasquote für Gasversorger sind zentrale Instrumente im schwarz-roten Wärmepaket, um Heizgas zu vergrünen. Die Biotreppe ist direkt im Gebäudemodernisierungsgesetz verankert, die Grüngasquote soll bald folgen.
Die Energiebranche vermisst allerdings eine Biomethanstrategie. Die Bundesregierung soll darin darstellen, wie viel Biomethan in Deutschland produziert werden kann, aber auch wie viel aus welchen Ländern importiert werden muss. Geht es nach dem VKU, soll die Bundesregierung noch vor der Sommerpause Eckpunkte für eine Biomethanstrategie vorlegen.
Eine Biomethanstrategie präsentierten die Energiespitzen der Unionsfraktion in dieser Woche nicht, einen Überblick zum Biomethanpotenzial in Deutschland aber schon. Die zentralen Aussagen darin: "Die Zahlen unterstreichen, dass die vorhandenen Erzeugungsanlagen schon heute einen relevanten Beitrag zur Erfüllung der 'Biotreppe' und der Grüngasquote im Gebäudemodernisierungsgesetz leisten können." Es sei davon auszugehen, dass ausreichend Potenziale bestünden, um die benötigten Mengen perspektivisch zu unterstützen.
Große Hoffnung setzt die Union auch auf Importe aus Europa. Für die Ukraine würden Studien bereits bis 2030 ein Potenzial zwischen 11 und 54 Terawattstunden (TWh) ausweisen. "Perspektivisch wird das Gesamtpotenzial der Ukraine auf mindestens 220 TWh geschätzt."
4. Neue Bürokratie
Für Vermieter dürften Heizkostenabrechnungen nach dem Einbau neuer Gasheizungen kein Spaß sein. Sie müssen CO2-Kosten, Netzentgelte und Kosten für Grüngas grundsätzlich zur Hälfte übernehmen.
Aber auch für Versorger gehen Grüngasquote und Biotreppe mit neuen Informations- und Abrechnungspflichten einher. "Wichtig sind hierbei einheitliche und einfache Bestimmungen", warnt der VKU. "Je weniger Bürokratie für die Versorger, desto günstiger für die Kunden."
Klare Spielregeln für die Umsetzung von Biomethan-Herkunftsnachweisen seien dabei besonders wichtig. "Der Aufbau eines einheitlichen Registers würde zusätzlichen administrativen Aufwand begrenzen und wäre besser als das derzeitige Nebeneinander von verschiedenen Registern", empfiehlt der Stadtwerkeverband.







