Im vorgelegten Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für das EEG 2021 ist nun eine Einbeziehung von größeren gewerblichen Photovoltaik-Dachanlagen in die Ausschreibungen vorgesehen: Ist dies eine Bremse für den weiteren Ausbau der Solarenergie oder eine sinnvolle Maßnahme?
Ganz klar eine Bremse. Das Marktsegment der Gebäude-Photovoltaik unterscheidet sich grundlegend von dem Marktsegment der Freiflächen-Photovoltaik, in dem deutlich längere Vorlaufzeiten im Planungsprozess und eine gänzlich andere Investorenstruktur mit einer deutlich geringeren Risikobereitschaft vorherrschen.
Der bürokratische Aufwand, der mit Ausschreibungen einhergeht, wäre unverhältnismäßig hoch, insbesondere für gewerbliche Investoren und Mittelständler. In Frankreich hat man doch gesehen, dass das nicht funktioniert. Hier muss nachgebessert werden, denn die riesigen Potenziale der Industrie- und Gewerbedächer gilt es weitgehend zu heben.
Und die von der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) der EU geforderte Stärkung des Eigenverbrauchs bleibt auf der Strecke?
Bislang bleibt sie auf der Strecke, aber wir haben die Verpflichtung, diese EU-Richtlinie in nationales Gesetz umzusetzen. Die günstige Nutzung des Eigenverbrauchs ist doch auch ein zentraler Akzeptanzhebel, der genutzt werden sollte. Und warum zahlen wir bei selbst produziertem Strom Umlagen, während die Tomaten aus dem Garten – natürlich – steuerfrei sind.
Auch die neuen, erleichterten Möglichkeiten von Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften Ökostrom nicht nur zu produzieren, sondern auch zu teilen, sollten endlich einen Rechtsrahmen erhalten. Deutschland hinkt hier hinterher.
Sollte die EEG-Umlage für selbst verbrauchten erneuerbaren Strom sowie Mieterstrom abgeschafft werden?
Ja, diese Forderung besteht weiter, damit die Photovoltaik ihren Beitrag zu Energiewende und Sektorenkopplung leisten kann. Vor diesem Hintergrund bedarf es auch ebenso der Abschaffung der EEG-Umlage für Eigenverbrauch im Bereich solarer Mieterstrommodelle.
Es laufen ja auch Diskussion darüber, ob wir das EEG infolge der rapiden Kostensenkung der Erneuerbaren und deren zunehmender Wettbewerbsfähigkeit künftig überhaupt noch brauchen? Wäre also die Abschaffung des EEG nicht ein folgerichtiger nächster Schritt für die Marktintegration der Erneuerbaren?
Solange die Rahmenbedingungen im Energiemarkt weiterhin erhebliche Marktverzerrungen zuungunsten erneuerbarer Energien enthalten, bleibt das EEG für die Energiewende von entscheidender Bedeutung. Als Innovationstreiber hat das EEG die Energieversorgung weltweit revolutioniert und durch Skaleneffekte in Deutschland dazu geführt, dass die erneuerbaren Energien mit einem Anteil von aktuell über 50 Prozent an der Stromerzeugung zur tragenden Säule geworden sind.
Weil Markterlöse für erneuerbaren Energien – durch die Corona-Krise beschleunigt – schneller sinken als die Stromgestehungskosten, steigen die Differenzkosten und damit die EEG-Umlage, obwohl die Erzeugung immer günstiger wird. Das erfordert perspektivisch eine grundsätzliche Änderung des Strommarkdesigns. Daran arbeiten wir.
Jetzt steht erst einmal die Reform des EEG an, aber auch außerhalb des EEG sollten die Rahmenbedingungen verbessert werden, damit EEG-Anlagen Zusatzerlöse generieren und so ihren Vergütungsbedarf senken können. Dies gilt insbesondere für die Festlegung ambitionierter CO2-Preise für fossile Brennstoffe. Denn wir sind noch Ende 2019 davon ausgegangen, dass der Weiterbetrieb zum Beispiel von Windenergieanlagen rein marktwirtschaftlich möglich ist.
Das hat sich durch Corona verändert, weshalb man Überbrückungsmaßnahmen für Anlagen, die aus der EEG-Vergütung fallen, braucht und für neue Anlagen vor allem die administrativen Hemmnisse beseitigen muss. (hcn)
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Das komplette Interview mit Simone Peter finden Sie in der aktuellen September-Ausgabe der ZfK.

