Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt morgen die Verordnung zu Innovationsausschreibungen in Kraft, wie das BMWi vermeldete. Das Ministerium hatte die Verordnung im Oktober vorgelegt. Der Bundestag hat sie im Dezember beschlossen. Dabei hätten die Ausschreibungen bereits 2019 stattfinden sollen.
Nachdem das Ausschreibungsdesign bereits mit der EEG-Novelle im Jahr 2017 eingeführt wurde, ist fast drei Jahre lang nichts passiert. Nun sollen die ersten Ausschreibungen mit einem technologieoffenen Volumen von 250 MW dieses Jahr stattfinden. Mit der Verordnung wird eine fixe Marktprämie, wie sie aus der KWK-Förderung bekannt ist, eingeführt.
Anlagenkombinationen möglich
Außerdem wird geregelt, dass Anlagenbetreiber für Stromerzeugung bei negativen Preisen an der Strombörse keine Zahlungen erhalten. Darüber hinaus soll eine Zuschlagsbegrenzung greifen, sodass bei ausbleibendem Wettbewerb nur 80 Prozent der eingegangenen Gebote bezuschlagt werden.
Als technische Innovationen können nach der Verordnung nun auch Anlagenkombinationen ausgeschrieben werden. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss von mehreren Anlagen aus fluktuierenden und nicht fluktuierenden erneuerbaren Energiequellen, z.B. Windkraft und Biomasse oder Photovoltaik und Wasserkraft, die auch mit Speichern kombiniert werden können. (ls)



