Die EU-Kommission droht mit einer Klage gegen Deutschland und acht andere Länder wegen zu hoher Stickoxid- oder Feinstaubwerte.

Die EU-Kommission droht mit einer Klage gegen Deutschland und acht andere Länder wegen zu hoher Stickoxid- oder Feinstaubwerte.

Bild: © WS-Design/AdobeStock

Sie werde die Zwangsvollstreckung des Leipziger Gerichtsurteils zur Luftreinhaltung in Düsseldorf beantragen, teilte die Umwelthilfe am Mittwoch mit. Denn NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) weigere sich, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts anzuerkennen. "Es ist eine bizarre Situation, dass wir als Umwelt- und Verbraucherschutzverband einen Regierungschef mit dem Mittel der gerichtlichen Zwangsvollstreckung zur Einhaltung von Recht und Gesetz zwingen müssen", erklärte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch.

Laschet hatte erklärt, er halte Dieselfahrverbote in NRW für unverhältnismäßig und habe diese Haltung der ihm weisungsgebundenen Bezirksregierung Düsseldorf erläutert. Falls die Bezirksregierung Fahrverbote verhängen sollte, "gäbe es die rechtliche Möglichkeit, das zu untersagen".

NRW-Umweltministerium bekräftigt Nein zu Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge

Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem mündlichen Urteil Ende Februar Diesel-Fahrverbote in den von der DUH beklagten Städten Düsseldorf und Stuttgart für grundsätzlich zulässig erklärt. Diese müssten aber verhältnismäßig sein. Die für die Aufstellung der Luftreinhaltepläne zuständige Bezirksregierung hatte darauf hingewiesen, dass sie zunächst das schriftliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abwarten und prüfen müsse. Die DUH wiederum fordert, dass die Bezirksregierung unverzüglich den Luftreinhalteplan aufstellen und verabschieden müsse.

Das NRW-Umweltministerium bekräftigte am Mittwoch das Nein der schwarz-gelben Landesregierung zu Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge. Flächendeckende Fahrverbote halte die Landesregierung nach derzeitiger Lage für unverhältnismäßig. Eine Weisung des zuständigen Fachministeriums an die Bezirksregierungen liege im übrigen nicht vor.

Verwaltungsgericht München verhängte Zwangsgeld gegen Bayern

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte die Bezirksregierung in seinem vom Bundesverwaltungsgericht weitgehend bestätigten Urteil verpflichtet, "schnellstmöglich" für die Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte zu sorgen. Dafür sei auch die Anordnung von Fahrverboten für bestimmte Dieselfahrzeuge erlaubt.

In Bayern hatte die DUH im Streit um Diesel-Fahrverbote ein Zwangsgeld von 25 000 Euro und sogar Zwangshaft gegen die dortige Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) beantragt. Das Verwaltungsgericht München verhängte Ende Januar dann ein Zwangsgeld von 4000 Euro gegen den Freistaat, weil er entgegen der gerichtlichen Verpflichtung kein Diesel-Fahrverbot in München plane. (dpa)

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