Das aktuelle Ausschreibungsdesign steht vor zwei großen Problemen. Nach jetziger Rechtslage sind Null Cent der Höchstwert in den Ausschreibungen im zentralen System. Zudem fehlt eine Möglichkeit zur Differenzierung bei Abgabe mehrere Null-Cent-Gebote. Das bringt die BNetzA und die Investoren in Bedrängnis, denn der Wettbewerb ist hoch, aber die finanzielle Absicherung gering. Ein Dilemma, das nach neuen Refinanzierungsmöglichkeiten verlangt.
Der Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore schlägt hierzu Differenzverträge als Ablösung der gleitenden Markprämie vor, um die Finanzierungsrisiken- und damit kosten für die Branche abzumildern, den Verbraucher zu entlasten und den Ausbau auf See auch künftig als verlässlichen Eckpfeiler der Energiewende abzusichern.
Kein Blick mehr in die Glaskugel
Im Rahmen der Differenzverträge sollen Anlagenbetreiber bei steigenden Stormpreisen die Überschüsse zu ihrem anzulegenden Wert auf das EEG-Konto einzahlen und entlasten so die Letztverbraucher. Bei niedrigen Strompreisen würde der Erlös der Anlagenbetreiber wie bisher aufgestockt. Dadurch sollen die tatsächlichen Stromgestehungskosten abgesichert werden und Null-Cent-Gebote würden sich erübrigen. Schließlich würden Anlagenbetreiber nur bei negativen Strompreisen eine Aufstockung bekommen, bei positiven Preisen müssten sie hingegen ständig auf das EEG-Konto einzahlen.
Zudem wären Gebote weniger abhängig von langfristigen Strompreisprognosen, die mit dem Risiko regulatorischer Veränderungen und damit verbundenen Kannibalisierungseffekten einhergehen und schnell zu einem „stranded Investment“ führen können.
Gestehungskosten werden deutlich gesenkt
Durch diese Absicherung würde nicht nur die Realisierungsquote von Projekten steigen, sondern auch die Kreditwürdigkeit der Investoren bei Banken würde höher eingeschätzt, was die Finanzierungskosten im Vergleich zur Absicherung über PPA oder über den freien Markt deutlich senken würde. Rund 30 Prozent könnten dadurch bei den Stromgestehungskosten eingespart werden.
Insgesamt könnten die Einzahlungen von Überschüssen bei steigenden Strompreisen und die sinkenden Finanzierungskosten damit auch die Verbraucher entlasten. Im Vergleich zur gleitenden Marktprämie rechnete das DIW 2019 mit einer Einsparung der Energiewendekosten von 800 Mio. Euro. Gegenüber der Refinanzierung über PPA könnten sogar 2,8 Mrd. Euro eingespart werden. (ls)
