Deutschland

DUH scheitert vor Gericht

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht stoppt vorerst die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen VW-Schummel-Diesel. Der Umweltverband indes will vor das Bundesverwaltungsgericht gehen.
24.01.2018

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist mit ihrer Klage gegen die Stadt Düsseldorf in erster Instanz gescheitert. Der Umweltverband wollte die Stilllegung aller in Düsseldorf vom VW-Abgasskandal betroffenen Diesel erzwingen. Doch das Düsseldorfer Verwaltungsgericht stufte die Klage am Mittwoch als unzulässig und unbegründet ein (Az.: 6 K 12341/17).

Das Klagerecht von Umweltverbänden betreffe nur ortsfeste Anlagen, keine bereits genehmigten Produkte, hatten die Anwälte des beigeladenen VW-Konzerns argumentiert. Die Umweltschützer hatten die Kfz-Zulassungsstellen der Städte aufgefordert, den Autos mit Abgas-Schummel-Software den Betrieb auf öffentlichen Straßen zu verbieten. Die Betriebserlaubnis für Autos mit dem VW-Motor des Typs EA 189 EU5 sei durch die Manipulationen erloschen.

Städtetag weist auf das nichtgelöste Problem der Stickoxide hin

Dazu sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages: "Die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf bestätigt die bisherige Praxis. Autofahrer eines Diesel-Pkws mit Schummel-Software müssen ihr Fahrzeug in den Werkstätten nachrüsten lassen." Sollten Fahrzeughalter dieser Aufforderung nicht nachkommen, so können Zulassungsstellen in letzter Instanz das Fahrzeug aus dem Verkehr ziehen. "Das heißt, auch ohne Klagen der Deutschen Umwelthilfe wird dafür gesorgt, den wenigen betroffenen Autos die Zulassung zu entziehen."

Nicht gelöst sei aber das Problem der Stickoxid-Belastung durch Diesel-Autos. Denn im Verkehr in der Stadt verursachten Diesel-Pkw bis zu drei Viertel der Stickoxid-Emissionen. „Um durchschlagende Erfolge zu erzielen, ist deshalb in erster Linie die Automobilindustrie als Verursacher in der Pflicht, Diesel-Fahrzeuge insgesamt sauberer zu machen“, erläuterte Dedy.

DUH will vor das Bundesverwaltungsgericht gehen

Die Deutsche Umwelthilfe will es bei dem Urteil nicht belassen. Die Organisation erklärte, dass sie kurzfristig Kontakt mit der Landeshauptstadt Düsseldorf aufnehmen werde, um den Weg für eine Sprungrevision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts frei zu machen. Diese wurde ausdrücklich zugelassen und ermögliche eine schnellstmögliche Klärung der Rechtsfrage durch das Bundesverwaltungsgericht, erklärte der Umweltverband per Pressemitteilung.

„Die Entscheidung des Gerichts, die Klage abzuweisen halten wir aus gleich mehreren Punkten für unzutreffend. Das Klagerecht für Umweltverbände ist durch den Europäischen Gerichtshof mehrfach bestätigt worden, auch für vergleichbare Fälle wie diesen. Wir gehen daher davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht diese rechtliche Bewertung der DUH bestätigen wird, jedenfalls aber dem europäischen Gerichtshof diese Frage zur Klärung vorlegt“, sagt Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in diesem Verfahren vertritt. 

Weitere beklagte Städte sind laut DUH Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Mainz, München, Stuttgart und Wiesbaden. (dpa/al)