Bild: © Stadtwerke Münster

In der Energiewirtschaft muss die neue Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD Fehler aus der alten Legislaturperiode beheben. Die dringlichste Aufgabe ist eine möglichst dauerhafte Festschreibung der Genehmigungserfordernis für Wind-onshore-Projekte, die an den neuen Ausschreibungen teilnehmen möchten (Pflicht zu einer Bundes-Immissionsschutzgesetz(BImSchG)-Genehmigung).

Zum Hintergrund: Die dritte Ausschreibung des Jahres 2018 findet am 1. August statt. Die Regularien für die Ausschreibung müssen von der Bundesnetzagentur spätestens fünf Wochen vorher veröffentlicht werden. Bis dahin muss die Regierung den neuen Regimerahmen in Gesetzesformat gegossen haben. Schließlich haben Bürgerenergiegesellschaften durch Sonderprivilegierung in den Jahren 2017 in der Hauptsache die Zuschläge bekommen. Mitte 2017 hatte die Bundesregierung deshalb beschlossen, die Privilegierung für die beiden ersten Ausschreibungen 2018 auszusetzen und eine BImSchG-Pflicht festzuschreiben.

Vehikel der Bundesratsinitiative 3/18 wird wichtig

Für die Umsetzung der BImschG-Pflicht in Gesetzeskraft bleibt der Bundesregierung nur das Vehikel der Bundesratsinitiative 3/18, die das Land Nordrhein-Westfalen am 2. Februar eingebracht hatte. Diese Initiative wurde bereits Ende April vom Kabinett in den Ausschuss verwiesen. Laut Zeitplan der Bundesregierung soll der Entwurf am 6. Juni abschließend im Ausschuss behandelt werden, einen Tag später zur zweiten und dritten Lesung in den Bundestag kommen und am 8. Juni abschließend vom Bundesrat genehmigt werden.

Eine dauerhafte Festschreibung der Genehmigungserfordernis für Wind-onshore-Projekte wird von vielen, vor allem aber von der Windindustrie gefordert. „Die letzte Ausschreibung war unterzeichnet. Dies zeigt, dass eine massive Verunsicherung in der Branche vorherrscht. Wir müssen endlich wieder Ruhe ins System bringen“, forderte Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power System gegenüber der ZfK.

Korrektur des KWK-Problems schnellstens in Gesetzesform bringen

Und eine weitere Veränderung, ebenfalls eine Korrektur einer Fehlstellung aus der vergangenen Legislaturperiode, müsste schnellstens in Gesetzesform gegossen werden: der  Kompromisses mit der EU zur Erneuerbare-Energie-Gesetz(EEG)-Umlage für Kraft-Wärme-Kopplungs(KWK)-Anlagen in der Eigenversorgung. Auch hier benötigt die Branche ein Signal aus Berlin, dass für Ruhe und Sicherheit innerhalb der Investoren sorgt. Auch diese Änderung sollte schnellstens umgesetzt werden.

Doch die Situation zwischen den Regierungsparteien ist verfahren. Wie die ZfK aus dem Umfeld der Regierung erfuhr, werden derzeit zwischen den Parteien alle Anliegen vermischt und Partikularinteressen und Forderungen aufgestellt. Eine ähnliche Einschätzung der Situation hat auch der VDMA Power Systems. „Wir haben große Sorge, dass die aktuelle Vermischung inhaltlich unstrittiger Korrekturen bei der EEG-Gesetzgebung und der Umsetzung des Koalitionsvertrags in Zukunftsfragen zu Blockaden sowie zu einem unseligen Stillstand führt“, sagt Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power System. Und diese Verzögerungen gingen dann vor allem zu Lasten der Windindustrie. „Schon jetzt zeigt sich die Delle beim Windkraftzubau für 2019 in den Auftragsbüchern der Unternehmen“, erklärte Zelinger. Die Branche braucht dringend Sicherheit.

Keine Einigung beim Thema Sonderausschreibung

Keine Einigung in Sicht ist auch beim Thema Sonderausschreibungen. Laut Koalitionsvertrag sollten in den beiden nächsten Jahren jeweils 4000 MW für die Windkraft und für die Photovoltaik ausgeschrieben werden. Auch für Wind offshore sollte es eine Sonderausschreibung geben; die Menge wurde bislang nicht festgelegt.

Diese Sonderausschreibung könnte nun im Rahmen des so genannten „100-Tage-Gesetzes“ umgesetzt werden. Dieses eilbedürftige Gesetz sollte laut Plan der Bundesregierung am 7. Juni  zum ersten Mal im Bundestag gehört werden. Am 27. Juni wird das Gesetz abschließend im Ausschuss behandelt, am 28./29. Juni erfolgt die zweite und dritte Lesung im Bundestag und für 6. Juli ist die abschießend Bundesratsentscheidung terminiert. Damit das Gesetz noch vor der Sommerpause in Kraft tritt.

Bruch der Koalition angedroht

Doch laut derzeitigem Stand der Verhandlungen will die Union diese Sonderausschreibungen nicht im „100-Tage-Gesetz“ integrieren. Die SPD-Fraktion hatte bereits Ende April mit einem Bruch der Koalition gedroht, sollten die Sonderausschreibungen nicht im Gesetz verankert werden. Die Union verwies immer darauf, zuerst "zeitkritische Punkte" umzusetzen. Wichtig ist der Union auch,  eine gute Synchronisation zwischen Ausbau der erneuerbaren Energien und Netzausbau zu bekommen. (al)

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