Deutschland

Eigenversorgung wird sich ändern

Die neue EE-Richtlinie gewährt nun ganz offiziell ein Recht auf Eigenversorgung. Dieser Richtlinie müsse sich auch der deutsche Gesetzgeber beugen, der seine bislang verfolgte restriktive Gesetzgebung für die Eigenversorgung öffnen müsse, befindet das Bündnis Bürgerenergie.
23.11.2018

Eigenversorgung und Mieterstromkonzepte sieht man bei der EU-Kommission in Brüssel weitaus progressiver als bei der Bundesregierung in Berlin, sagt der Vorstand von Bündnis Bürgerenergie, Rene Mono.

Am Dienstag (13. November) hat das Europaparlament die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EE-Richtlinie) beschlossen, eines von acht Gesetzespaketen im Rahmen des Clean Energy Packages. In dieser EE-Richtlinie manifestiert nun der § 21 ein Recht auf Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien. Dieses Novum hat nun Auswirkungen auf das deutsche Recht und auf die Eigenversorgung in Deutschland, befindet das Bündnis Bürgerenergie (BBEn). "Damit wird die deutsche Rechtspraxis, Eigenversorgung bei Anlagen ab 10 kW pauschal mit einer anteiligen EEG-Umlage von derzeit 40 Prozent zu belegen, nicht mehr zulässig sein", sagt René Mono, Vorstand des BBEn auf einer Pressekonferenz am Freitag (23. November) in Berlin.

BBEn hatte nun den Rechtsanwalt Philipp Boos von der Kanzlei Boos Hummel & Wegerich für eine rechtliche Einschätzung beauftragt. Der Energierechtler sieht Handlungsbedarf im deutschen Energierecht. "Die EE-Eigenversorgung aus Anlagen mit einer Leistung unter 30 Kilowatt muss von allen Abgaben, Umlagen und Gebühren freigestellt werden", so Philipp Boos. "Without of any charge and fee", heiße es im Gesetzestext. Dies gelte jedenfalls, sofern für die Anlage keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) in Anspruch genommen werde. Eine frühere Inanspruchnahme einer Förderung sei dabei nicht wesentlich.

Von Abgaben befreit

Ein Beispiel zur Verdeutlichung: So sind Anlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung herausfallen, zukünftig von Abgaben und der EEG-Umlage zu befreien. Außerdem bestehe beim Überschussstrom, der in das Netz eingespeist wird, Anspruch auf eine Vergütung zu Marktpreisen. Diese Vergütung stelle keine Förderung dar, die einer umlagefreien EE-Eigenversorgung entgegenstehe.

Für bestimmte Ausnahmefälle lasse die neue EU-Richtlinie eine Belastung der EE-Eigenversorgung zu. So können im nationalen Recht Erneuerbare-Energie-Anlagen mit einer Leistung über 30 kW oder nach dem EEG geförderte Anlagen mit Abgaben, Umlagen und Gebühren belegt werden. "Eine Belastung mit der EEG-Umlage und anderen Abgaben darf aber nur erfolgen, wenn durch diese Abgaben die Förderung der Anlage nicht wirtschaftlich untergraben wird", erklärt Boos. Diese Regelung setzt eine Einzelfallprüfung voraus, deren Umsetzung zu einem unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand führen könnte. Daher fordert das Bündnis Bürgerenergie: Eigenversorgung aus erneuerbaren Energien sollte generell von der EEG-Umlage befreit werden. Mindestens aber gebietet eine sinnvolle Umsetzung des Europarechts, alle Anlagen bis 30 kW freizustellen.

Änderungen auch beim Mieterstrom

Auch beim Mieterstrom verändert die EE-Richtlinie die Sichtweise. So dürfe Mieterstrom ohne Begründung nicht anders behandelt werden als individuelle Eigenversorgung. Und die Bürgerenergiegesellschaften könnten Energie innerhalb ihrer Gemeinschaft teilen. Dafür bedürfe es in Deutschland allerdings Anreize und weniger bürokratische Hürden für Micro Grids, also gemeinschaftliche Netze, mit denen die Mitglieder von Erzeuger-und-Verbraucher-Gemeinschaften verbunden sind, fordert das Bündnis Bürgerenergie. Zu den Rechten von Bürgerenergiegesellschaften wird Philipp Boos ebenfalls eine rechtliche Stellungnahme erarbeiten, die im Frühjahr 2019 erscheinen soll.

Die Bürgerenergie sieht durch die EE-Richtlinie eine "historische Chance" in Deutschland, aus passiven Verbrauchern aktive Eigenversorger zu machen und eine dezentrale Mitmach-Energiewende aufs Gleis zu setzen.

Die Sache mit dem Interpretationsspielraum

Entscheidend ist nun, wie das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) diese EE-Richtlinie interpretiert. Boos sieht bei der EE-Richtlinie keine "weichen", stark dehnbaren Formulierungen, sondern eher eine "sehr klare" Sprache. Von daher müssten sich die Mitgliedsländer daran halten und die Richtlinie entsprechend in nationales Recht umsetzen. Sonst könnte es zu Klagen kommen und einem Vertragsverletzungsverfahren.

Geht es nach Rene Mono, könnte die EE-Richtlinie schon im nächsten Jahr bei großen Reformen des EEG und des Energiewirtschaftsgesetzes (EWG) integriert werden. Bislang habe sich das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) noch sehr bedeckt gehalten und verwies beim Thema Eigenversorgung immer auf die Gefahr der Entsolidarisierung aus dem EEG-Umlage-Pool. Ganz anders denke man mittlerweile in Brüssel, erklärt Mono. Dort sehe man bereits die dezentrale Bürgerenergie im Zentrum eines künftigen Energiesystems. (al)