Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nun in schriftlicher Form das Urteil zu Einfahrverboten publiziert. Bekanntlich hat das Bundesverwaltungsgericht am 27. Februar mit seinen Grundsatzurteilen für „Saubere Luft“ Diesel-Fahrverbote als zulässig erklärt. Die Urteile beziehen sich auf konkrete Fälle in Stuttgart und Düsseldorf, haben aber grundsätzliche Signalwirkung. Nach Ansicht des Klägers, der Deutschen Umwelthilfe (DUH), sind Fahrverbote zur Einhaltung der Stickstoffdioxidgrenzwerte schon jetzt zulässig und erforderlich. Wegen der schlechten Luft in deutschen Städten hat gestern die EU Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt.
Die Leipziger Richter unterscheiden klar zwischen Verboten nur auf einzelnen Strecken und in größeren Innenstadtzonen. Für «zonale Verbote» formulieren sie strenge Anforderungen: «Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist stets zu beachten und verbietet es, derartig weitreichende Verkehrsverbote ohne Berücksichtigung der damit für die Betroffenen verbundenen wirtschaftlichen Folgen auszusprechen.» So sei eine «phasenweise Einführung» zu prüfen, bei der Verbote zunächst nur für «ältere Autos (etwa bis zur Abgasnorm Euro 4)» kommen. Für neuere Euro-5-Fahrzeuge komme eine Sperrung ganzer Cityzonen «nicht vor dem 1. September 2019» in Betracht. Laut DUH seien aber Fahrverbote auf den Hauptverkehrsstraßen ohne Übergangsfrist für alle Dieselfahrzeuge (bis einschließlich Euro 5) schon jetzt zulässig.
Debakel für die Bundesregierung
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Dieses Urteil ist ein Debakel für die amtierende Bundesregierung, die sich einseitig für die Profitinteressen der Autokonzerne einsetzt und zehn Millionen Besitzer von Betrugs-Diesel-Personenkraftwagen alleine lässt." Durch die Weigerung der Regierung, diese Fahrzeuge auf Kosten der verantwortlichen Hersteller nachrüsten zu lassen, müsse sie den Wertverlust und die Diesel-Fahrverbote verantworten.
Die ersten Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge werden wohl in Hamburg ausgesprochen. Die Hansestadt ist in ihren Vorbereitungen weit gediehen. Seit Dienstag wurden insgesamt 55 Umleitungs- und 49 Verbotsschilder an den betroffenen Abschnitten für zwei Straßenabschnitte im Stadtteil Altona-Nord angebracht. Der genaue Termin bleibt aber unklar, bis die schriftlichen Begründungen des Bundesverwaltungsgerichts zu dessen Urteilen vom Februar von den Hamburger Behörden ausgewertet ist.
580 Meter langer Abschnitt
Laut dem Hamburger Luftreinhalteplan soll ein 580 Meter langer Abschnitt der Max-Brauer-Allee für Dieselfahrzeuge gesperrt werden, die nicht die moderne Abgasnorm Euro 6 erfüllen. Ebenfalls unter ein Fahrverbot fällt ein rund 1,6 Kilometer langer Abschnitt der Stresemannstraße. Dieser soll aber nur für ältere Diesel-Lastwagen gesperrt werden, nicht für Personenkraftwagen.
Nach Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) waren in Hamburg zum Jahresanfang 264 406 Diesel-Personenkraftwagen zugelassen. Davon erfüllten 96 356 Wagen die sauberste Euro 6 Norm, 80 803 die Euro 5 Norm, die anderen Euro 4 und schlechter. Betroffen wären von dem Fahrverbot in der Max-Brauer-Allee somit gut 168 000 Hamburger Personenkraftwagen, sofern es auch für Euro 5 Diesel gilt.
Polizei hält sich zurück
Die Polizei will in den ersten Tagen des Fahrverbots die Autofahrer informieren, aber noch keine Bußgelder verhängen. Später kostet ein Verstoß ein Verwarn- oder Bußgeld von 25 Euro für Personenkraftwagen und 75 Euro für Lastwagen. Zur Kontrolle muss die Polizei in die Fahrzeugpapiere schauen, weil den Autos in der Regel nicht anzusehen ist, welche Abgasnorm sie erfüllen. Eine spezielle Plakette dafür gibt es in Hamburg nicht.
Die Urteilsbegründungen zu den Fällen in Stuttgart und Düsseldorf können auf den Seiten der DUH heruntergeladen werden. (dpa/al)
