Deutschland

Energiekonzerne sollen finanziellen Ausgleich für Atomausstieg bekommen

Die Kernkraftwerks-Betreiber RWE und Vattenfall sollen nach einem Gesetzentwurf für Nachteile beim Atomausstieg 2011 finanziell entschädigt werden.
30.04.2018

Das Kernkraftwerk Gundremmingen, an dem RWE mit 75 Prozent beteiligt ist.

Die genaue Summe steht nicht fest, das Bundesumweltministerium geht aber davon aus, dass die Kosten für die Steuerzahler "einen niedrigen einstelligen Milliardenbereich nicht überschreiten, wahrscheinlich jedoch im oberen dreistelligen Millionenbereich liegen". Bei den Laufzeiten für die Kraftwerke bleibt alles beim Alten - 2022 geht das letzte AKW in Deutschland vom Netz. Über den Entwurf zur Novelle des Atomgesetzes, der seit Freitag zwischen den Bundesministerien abgestimmt wird, hatte zuerst die "taz" berichtet.

Damit setzt das Haus von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2016 um. Die Richter hatten RWE und Vattenfall eine Entschädigung für sinnlos gewordene Investitionen und verfallene Produktionsrechte zugesprochen. Es ging um die atompolitische Kehrtwende 2011. Damals beschlossen Union und FDP unter dem Eindruck der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima den Atomausstieg bis 2022. Das Problem: Wenige Monate zuvor hatten sie den rot-grünen Atomausstieg von 2002 noch um Jahre gestreckt und den Konzernen größere Reststrommengen zugesprochen, die sie noch produzieren und verkaufen sollten.

Genaue Summe wird erst 2023 ermittelt

Die Verfassungsrichter hätten statt einer finanziellen Entschädigung zum Beispiel auch längere Laufzeiten einzelner Kraftwerke akzeptiert. Das lehnt die Bundesregierung aber ab. Die genaue Summe wird erst 2023 ermittelt, wenn die tatsächlich nicht produzierte Strommenge und damit die entgangenen Gewinne feststehen.

"Jede finanzielle Entschädigung ist besser als Laufzeitverlängerungen für einzelne AKW. Das wäre die Alternative, die das Bundesverfassungsgericht zur Wahl gestellt hat", erklärte Sylvia Kotting-Uhl (Grüne), Vorsitzende im Umweltausschuss. Dass Vattenfall und RWE für den Atomausstieg 2011 überhaupt entschädigt werden müssten, liege an der schwarz-gelben Laufzeitverlängerung von 2010. (hil/dpa)