Es droht Streit zwischen der Koalition aus Union und SPD in Folge des jüngst erarbeitetem Referentenentwurfs EEG/KWKG-Änderungsgesetz („100-Tage-Gesetz“). Der SPD- Bundestagsabgeordnete Johann Saathoff beklagte bei einer Konferenz der Arbeitsgemeinschaft Offshore-Windenergie (AGOW), dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Sonderausschreibungen für Windenergie und Photovoltaik nicht im Entwurf verankert sind, berichtet die Zeitung Energie & Management. Laut Koalitionsvertrag sollten in den beiden nächsten Jahren jeweils 4000 MW für die Windkraft und für die Photovoltaik ausgeschrieben werden. Auch für Wind offshore sollte es eine Sonderausschreibung geben; die Menge wurde bislang nicht festgelegt.
Bei seinem Vortrag erinnerte Saathoff an die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages: Damit das 65-Prozent-Ziel im Sektor Strom bis zum Jahr 2030 erreicht werde, benötige das Land eine installierte Leistung von rund 240 000 MW an Erneuerbaren – 2030. Hochgerechnet bedeute dies, dass ab 2019 jährlich etwa 5000 MW Leistung Windkraft an Land, 4000 MW Photovoltaik sowie rund 2500 MW Offshore-Windkraft neu installiert werden müssten. „Es wäre gut, wenn alle Koalitionäre sich diese Dimensionen klar machen würden, die dem mit der Unterschrift unter den Koalitionsvertrag zugestimmt haben“, zitierte die Zeitung Energie & Management den energiepolitischer Koordinator der SPD. Saathoff hofft noch auf ein Einlenken der Handelnden im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens. „Alles andere wäre ein Bruch des Koalitionsvertrages“, schreibt Energie & Management.
Über die Bundesrats-Initiative
Wie nun die ZfK aus Branchenkreisen erfuhr, ist das wichtige Thema für die Windenergie, die Pflicht zum Ausweisen einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Ausschreibung am 1. August, nicht in dem Entwurf niedergeschrieben. Diese BImSchG-Klausel soll nun über einen anderen Weg realisiert werden: über die Bundesrats-Initiative. Die Initiative 3/18 („Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)“) wurde am 9. Januar vom Land Nordrhein-Westfalen in den Bundesrat eingebracht.
Dieser Gesetzentwurf wird nun am 26. April ins Plenum gegeben und an einen Ausschuss verwiesen. In der Bundesrats-Initiative sind auch die Sonderausschreibungen gefordert. Nach derzeitigem Stand der Dinge wird diese Initiative dann am 6. Juni im Ausschuss behandelt; dannn können die Änderungswünsche der Koalition eingebunden werden. Unter Umständen kann im Rahmen dieser Änderungswünschen neben der Einbindung der BimSchG-Klausel auch die Eliminierung der Sonderausschreibungen erfolgen. Am 7. Juni kommt dann die Initiative zur zweiten und dritten Lesung in den Bundestag und am 8. Juni in den Bundesrat zur finalen Bewilligung.
Koalition muss Zeitplan exakt einhalten
Die Koalition muss diesen Zeitplan exakt einhalten, soll am 1. August die Ausschreibung Wind onshore mit BImSchG-Pflicht erfolgen. Schließlich muss die Bundesnetzagentur Mitte Juni, spätestens aber fünf Wochen vor dem Termin die Modalitäten veröffentlichen. (al)
