Eine CO2-basierte Energiepreisreform, die eine radikale Verringerung der Umlagen und Abgaben beim Strompreis bei gleichzeitig ambitionierterer CO2-Bepreisung vorsieht, steht im Mittelpunkt der Empfehlungen der Expertenkommission zum Monitoring-Prozess der Energiewende. Eine solche grundlegende Reform sei notwendig, um Haushalte und Unternehmen zu entlasten und die Transformation der Industrie voranzutreiben, heißt es in einer Mitteilung der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission vom Montag.
Konkret schlägt das vierköpfige Gremium vor, die EEG- und KWKG-Umlagen (Volumen: 23,9 und 0,9 Mrd. Euro in 2020) wegfallen zu lassen sowie den Stromsteuersatz des deutschen Stromsteuergesetzes auf den erlaubten Mindestsatz entsprechend der EU-Energiesteuerrichtlinie zu kappen. Letzteres entspreche einer Reduktion des Steuersatzes von 2,05 ct/kWh auf 0,1 ct/kWh. Das aus diesem Maßnahmenbündel resultierende Refinanzierungsvolumen von rund 25 Mrd. Euro könne bei einem festgelegten CO2-Preis von etwa 50 Euro/t CO2 in allen Sektoren sichergestellt werden, heißt es weiter.
Reform muss auch Energiesteuergesetz umfassen
Darüber hinaus müsse eine solche Initiative einen nationalen CO2-Zuschlag im Rahmen des europäischen Emissionshandelsystems (EU ETS) beinhalten, um einen Mindestpreis für CO2 auch in den Sektoren des EU ETS einzuführen. Die CO2-Preise nach den aktuellen Planungen der Bundesregierung in den Sektoren Verkehr und Wärme dürften ohne einen Aufschlag im ETS-Sektor für die Refinanzierung nicht ausreichend sein, zumal etliche andere Initiativen aus den Einnahmen finanziert werden sollen, heißt es in dem 70-seitigen Papier "Klimaschutz vorantreiben, Wohlstand stärken".
Weitergehende Überlegungen zu einer Energiepreisreform sollten auch das Energiesteuergesetz umfassen. Die Energiesteuer gelte es – analog zu den Abgaben auf Strom – zu reduzieren und durch ein CO2-basiertes Instrument zu ersetzen. Denn aktuell würden Energiesteuern, entgegen einer sinnvollen Lenkungswirkung, auch auf grüne Energieträger wie etwa grünen Wasserstoff erhoben.
Unmittelbar konjunkturbelebende Effekte zu erwarten
Im Zuge der Corona-Krise gewinne eine Energiepreisreform zusätzlich an Bedeutung. Denn der Wegfall der Abgaben und Umlagen beim Strompreis entlaste die Haushalte und viele Unternehmen, schaffe Chancen für neue Geschäftsmodelle und mache nachhaltige Produkte (wie beispielsweise batterieelektrische Fahrzeuge oder Wärmepumpen) attraktiver.
Somit seien von der Reform unmittelbar konjunkturbelebende Effekte zu erwarten. Von der Energiepreisreform gingen im Mittel keine negativen, "sondern im Gegenteil positive Verteilungswirkungen aus, insbesondere da der CO2-Fußabdruck positiv mit dem Einkommen korreliert ist". In Einzelfällen seien jedoch Maßnahmen zur Abfederung von sozialen Härten erforderlich.
Vierköpfige Expertenkommission legt Gutachten vor
Die Mitglieder der Expertenkommission sind Andreas Löschel (Vorsitzender, Universität Münster), Veronika Grimm (Universität Erlangen-Nürnberg), Barbara Lenz (Deutsches Zentrum für Luft-und Raumfahrt) und Frithjof Staiß (Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg). Das Gutachten "Klimaschutz vorantreiben, Wohlstand stärken – Kommentierung zentraler Handlungsfelder der deutschen Energiewende im europäischen Kontext" finden Sie hier. (hil)