Was wird aus den rund 500.000 Kilometer langen Gasnetzen hierzulande? Diese Frage hat mit den Heizungsplänen der Bundesregierung, wonach der Einbau reiner Gasheizungen von kommendem Jahr an nicht mehr erlaubt ist und selbst die Installation wasserstofffähiger Heizungen mit hohen Hürden verbunden ist, zusätzliche Brisanz bekommen. Die entsprechende Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes hatte vergangene Woche das Bundeskabinett passiert und wird nun im Bundestag beraten.
Am Mittwoch meldeten sich gleich zwei Schwergewichte aus der Energiebranche zum Thema. Zuerst der Bundesverband der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft BDEW.
BDEW schlägt mehrere Maßnahmen vor
Er gesteht in einem Positionspapier zu, dass das bestehende Gasnetz "nicht vollständig benötigt" werde. Allerdings lasse es sich "entlang strategisch wichtiger Trassen" und auch in die Fläche für den Transport klimaneutraler Gase nutzen. "In jedem Fall aber hat das bestehende Gasnetz einen volkswirtschaftlichen Wert, den es für einen resilienten Transformationspfad und ein klimaneutrales Energiesystem zu nutzen gilt", hält der Verband fest.
Konkret fordert der BDEW deshalb unter anderem Regelungen zum Umgang mit ungenutzten Gaskonzessionen, eine Anpassung von Gasnetzanschluss- und Zugangsverpflichtungen unter Einbeziehung der Klimaschutzziele, die Flexibilisierung der Nutzungsdauern für Gasnetze sowie einen Rahmen für die Reduktion und die angemessene Allokation von Transformationskosten.
Integration kommunaler Wärmeplanung
Allgemein fordert Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, insbesondere die Einbettung externer Instrumente wie der kommunalen Wärme- und Energieplanung in einen Regelungsrahmen. Dieser müsse Gasnetzbetreibern einerseits die erforderlichen Weichenstellungen in Richtung Klimaneutralität ermöglichen und andererseits einen wirtschaftlichen Betrieb der Gasnetze während des Transformationsprozesses sicherstellen.
Mit Blick auf die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes empfahl Michael Riechel, Vorstandsvorsitzender des Stadtwerkeverbunds Thüga, auch die bestehende Infrastruktur zu nutzen. "Gasnetze sind verfügbar und für die Nutzung von grünen Gasen geeignet", teilte er mit. "Dieses Asset darf nicht frühzeitig öffentlichkeitswirksam ausgeschlossen werden."
Thüga: Biomethan für Übergangszeit
Den Kommunen komme ebenso wie den Gas-, Strom- und Wärmenetzbetreibern eine wichtige Rolle bei der Konzeption und Umsetzung der Wärmewende zu, mahnte Riechel. Daher dürfen ihre Befugnisse keinesfalls eingeschränkt werden. "Eine planwirtschaftlich organisierte Wärmewende wird ein Rohrkrepierer."
Geht es nach dem Thüga-Chef, sollte die bisherige Pflicht zum bedarfsgerechten Gasnetzausbau in ein Transformationsrecht zu grünen Gasen für den Netzbetreiber überführt und um Anreize für die Kunden ergänzt werden, zu Wasserstoff zu wechseln. "Für den Übergangszeitraum spielt auch Biomethan eine wichtige Rolle." So könne die Anforderung, 65 Prozent erneuerbare Energien in neuen Heizkesseln einzusetzen, schon erfüllt werden, bevor die Netze auf 100 Prozent Wasserstoff umgestellt würden.
Graichen sieht Wärmepumpen im Vorteil
Nach vielfacher Kritik hatte Patrick Graichen, Staatssekretär im grün geführten Bundeswirtschaftsministerium, am Mittwoch noch einmal betont, dass auch er die Wärmewende "komplett technologieneutral" denke.
Es sei nur so, dass Wasserstoffheizungen in Ein- und Zweifamilienhäusern die teurere Option sein würden, wenn man Anschaffungs- und Betriebskosten zusammen betrachte. "Dann werden sich die Leute da Wärmepumpen einbauen." (Mehr zu Graichens Aussagen lesen Sie hier.) (aba)



