Hansewerk in Hamburg hat jüngst ein J612-Jenbacher-Aggregat mit 8,4 MW Gesamtleistung installiert.

Hansewerk in Hamburg hat jüngst ein J612-Jenbacher-Aggregat mit 8,4 MW Gesamtleistung installiert.

Bild: © Jenbacher

Die Verbände DENEFF, VfW und ASUE haben auf Initiative des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) zusammen am 24. Mai einen Verbändebrief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gesandt. Die Verbände fordern darin den Bundeswirtschaftsminister auf, sich für eine Beschlussfassung des Gesetzes noch vor der Sommerpause im Bundestag einzusetzen.

Bis heute ist die Beschlussfassung zum Referentenentwurf des 100-Tage-Gesetzes im Bundeskabinett immer wieder verschoben worden, obwohl die Einigung von Bundeswirtschaftsminister Altmaier mit EU-Kommissarin Vestager schon am 8. Mai 2018 erfolgte, beschweren sich die Verbände. Käme der Entwurf zur Umsetzung, würden Hersteller, Dienstleister und Anwender ein höheres Maß an Planungssicherheit bekommen und das durch die vorangegangenen langwierigen Verhandlungen verlorene Vertrauen zurückgewinnen.

Branche fordert eine Nachjustierung

Die Verbände fordern im bisher lediglich als inoffiziellen Arbeitsentwurf vorliegenden Referentenentwurf dieses Artikelgesetzes einige wichtige Änderungen:

  • So sollen die Erneuerbare-Energien-Gesetz(EEG)-Umlagevergünstigung in der Eigenversorgung aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungs(KWK) voll beibehalten werden.
  • Im Kraft-Wärme-kopplungs-Gesetz (KWKG) soll auf das vorgesehene Kumulierungsverbot der Zuschläge mit Investitionszuschüssen nicht erlassen und der Fördertatbestand für bestehende KWK- Anlagen über 2 MW nicht eingeschränkt sowie Kundenanlagen mit berücksichtigt werden.
  • Für entfallende KWK-Zuschläge bei negativen Strompreisen soll eine Bagatellgrenze geschaffen werden, da anderenfalls der Verwaltungsaufwand höher als der Nutzen ist, wie auch die Netzbetreiber beklagen.
  • Eine pauschale Halbierung des Förderbetrags im KWKG für Bestandsanlagen lehnen die Verbände ab. Sie fordern die Verlängerung der Förderung von Bestandsanlagen über das Enddatum hinaus. Zudem sollte eine Absenkung der KWKG-Fördersätze frühestens zum Ende des Jahres 2019 vorgenommen werden.
  • Zu den in diesem Artikelgesetz vorgesehenen Änderungen im EnWG fordern die unterzeichnenden Verbände, den Redispatch nicht auf Standorte im Netzausbaugebiet zu beschränken und keine Nachrüstpflicht (die VDE/FNN-Netzzugangsregelungen betreffend) einzuführen für KWK-Anlagen, die nach dem 17. Mai 2018 bestellt und bis zum 29. April 2019 installiert werden. (al)
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