Das neue Wärmenetzpaket ist bei den Wärmeverbänden überwiegend gut angekommen. Sowohl der Stadtwerkeverband VKU als auch der Fachverband AGFW begrüßten die Eckpunkte, die am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen wurden. Der Energieverband BDEW sah eine "gute Diskussionsgrundlage". Und der Contracting-Verband Vedec entdeckte "wichtige Ansätze, insbesondere bei der Berücksichtigung kleiner Wärmenetze und der Weiterentwicklung der Kostenneutralität".
Die Resonanz fiel damit deutlich positiver aus als Ende 2024. Damals kritisierten die Verbände die Reform der AVB Fernwärmeverordnung durch das grün geführte Bundeswirtschaftsministerium scharf. Branchenvertreter orteten eine "deutliche Schieflage". Einer warnte sogar: "Wenn der Entwurf so kommt, ist der Fernwärmeausbau tot". Wenige Tage später wurde das Projekt beerdigt.
Einseitige Preisanpassung und Kostenneutralitätsgebot
Anders als damals findet sich in den Fernwärmeplänen des nun CDU-geführten Bundeswirtschaftsministeriums eine zentrale Forderung der Wärmewirtschaft wieder: Wenn Fernwärmeversorger ihre Erzeugung vergrünen und ihre Wärmenetze ausbauen, dürfen sie damit verbundene Investitionskosten auch ohne Einverständnis der Kunden weitergeben.
Auch das sogenannte Kostenneutralitätsgebot, das bislang den Ausbau der Fernwärme im Bestand erheblich behindert, soll an entscheidenden Stellen geändert werden. Bei einer erheblichen Investition des Vermieters, etwa in einen Wärmeanschluss, soll eine monatliche Mehrbelastung des Mieters von bis zu 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche zulässig sein.
Eine vergleichbare Regel gibt es bereits für den Neueinbau von Wärmepumpen. Künftig sollen, wie von der Fernwärmewirtschaft gefordert, Wärmeanschlüsse gleichgestellt werden. "Das schafft fairen Wettbewerb, wodurch sich eher die Heizung durchsetzen dürfte, die jeweils technisch am besten geeignet ist und sich wirtschaftlich rechnet", kommentierte der VKU.
Dem Contracting-Verband Vedec geht die Lockerung dabei noch nicht weit genug. Er hält eine Dynamisierung der 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat für geboten.
Sorge bei Preisaufsicht
Auch an anderer Stelle wurden Anliegen der Wärmewirtschaft aufgenommen. Eine verpflichtende Vorabgenehmigung von Fernwärmepreisen durch eine Bundesbehörde soll es nicht geben. Allerdings sieht das Eckpunktepapier eine freiwillige Prüfung und Vorabgenehmigung neuer Preise und Preisänderungsklauseln vor. Das soll für Unternehmen Investitionssicherheit schaffen.
Der VKU hat Sorge, dass die freiwillige Vorabgenehmigung zu einer Genehmigungspflicht "durch die Hintertür" werden könnte. "Kapitalgeber scheuen das Risiko, sodass viele, wenn nicht alle, die Versorger zu einer ex-ante-Prüfung drängen könnten", erklärte er. "Das würde den Fernwärmeausbau auf Jahre hinaus lähmen."
Übereinstimmend warnten die Fernwärmeverbände VKU, BDEW und AGFW bei der geplanten verstärkten Preisaufsicht vor neuer Bürokratie. Der AGFW legte sich zudem fest, welche Bundesbehörde die neue Aufgabe übernehmen soll. Er hält das Bundeskartellamt für geeignet.
Die Behörde hatte sich in der Vergangenheit mehrfach selbst ins Spiel gebracht. Das Bundeskartellamt könne die Preisaufsicht mit übernehmen, sagte Präsident Andreas Mundt bei einem Pressetermin im Juni.
Ausnahmen bei Preistransparenzplattform
Offen ist auch noch, welche Bundesbehörde die Preistransparenzplattform einrichten und betreiben soll. Feststeht, dass Versorger künftig grundsätzlich verpflichtend teilnehmen müssen. Für kleine Netze soll es allerdings Ausnahmen geben. Der Contracting-Verband Vedec begrüßte das. "Entscheidend ist allerdings, wie diese Regelung konkret ausgestaltet wird und ob sie den unterschiedlichen Contracting- und Quartierslösungen tatsächlich gerecht wird."
Außerhalb der Wärmebranche kamen die Eckpunkte zum Wärmenetzpaket gemischt an. "Die geplante Reform der Fernwärmeregeln bringt mehr Preistransparenz und eine behördliche Preisaufsicht", erklärte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). "Das ist ein wichtiger Fortschritt für Verbraucher:innen." Das reiche jedoch nicht aus: "In einem Monopolmarkt braucht es zusätzlich einen wirksamen Schutz vor überhöhten Preisen und vor einseitigen Preiserhöhungen."
Auch der Immobilienverband Haus & Grund sieht noch deutlichen Korrekturbedarf – etwa bei der Lockerung des Kostenneutralitätsgebots. Die Deckelung auf 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche sei "nicht zukunftstauglich", schrieb er. "Die Kosten der Fernwärme muss der Anbieter bezahlbar halten, nicht der Vermieter."