"Es bedarf einer Regelung zum Schutz der Mieter vor überhöhten Nebenkosten" – so vage stand es noch im Eckpunktepapier zum Gebäudemodernisierungsgesetz. Nun hat die schwarz-rote Koalition eine Regelung gefunden: Mit einer Heizkostenbremse sollen Mieter:innen und Vermieter:innen künftig jeweils die Hälfte der Kosten für Biogas, Netzentgelte und CO2 übernehmen. Was bedeutet das genau – und wie fallen die Reaktionen in Politik und Wirtschaft aus? Ein Überblick:
Welche Kosten kommen auf Vermieter:innen zu?
Neue Gas- und Ölheizungen müssen laut den Eckpunkten ab Januar 2029 mit wachsenden Anteilen klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden. Dieser Anstieg soll über eine sogenannte Biotreppe geregelt werden. Sie sieht vier Stufen bis 2040 vor. Wo die Stufen liegen werden und wann sie kommen, ist noch nicht bekannt.
Klar ist: Die Mehrkosten sollen bei den ersten drei Stufen hälftig von Mieter:innen und Vermieter:innen gezahlt werden. Bei bestehenden Gas- und Ölheizungen sollen ab 2028 die CO2-Kosten und Gasnetzentgelte ebenfalls zwischen Eigentümer:innen und Mieter:innen aufgeteilt werden.
Eigentümer:innen dürften sich also gut überlegen, ob sie in vermieteten Gebäuden wirklich auf neue Gas- oder Ölheizungen setzen wollen. Schließlich dürften Gasnetzentgelte und CO2-Kosten empfindlich steigen, wenn Deutschland am Klimaziel 2045 festhalten will. Zudem ist offen, ob Biogas tatsächlich in ausreichenden Mengen verfügbar sein wird, um einen größeren Teil des jetzigen Erdgasverbrauchs zu ersetzen. Steigende Nachfrage könnte also auch hier zu erheblichen Mehrkosten führen.
Mehr zur Einigung hier: Neues Heizungsgesetz: Schwarz-Rot vereinbart Kostenbremse für Mieter
Was sagt die Energiewirtschaft?
Der Fernwärmeverband AGFW bewertet die Einigung positiv: Geschäftsführer Frank Mattat betont, die Folgekosten von fossilen Heizungen müssten fair verteilt werden. Besonders hebt er hervor, dass die Forderungen seines Verbandes nach fairen Wettbewerbsbedingungen in der Regelung zu erkennen sei. Klimafreundliche Wärmelösungen müssten ihren Wert behalten.
Kritischere Worte fand Timm Kehler, Vorstand des Verbands der Gas- und Wasserstoffwirtschaft. Die Neuregelung mache die Abrechnung für Vertriebe und Hausverwaltungen deutlich komplexer. Besonders unverständlich findet er die Einbeziehung der Gasnetzentgelte. Denn auch bei Strom- und Fernwärmenetzen stiegen die Kosten durch die Energiewende – sie werden aber nicht gesondert reguliert. "Wer ausgerechnet Gasnetzentgelte im Mietverhältnis gesondert reguliert, setzt ein energieträgerspezifisches Signal, das nicht zur angekündigten Technologieoffenheit des Gebäudemodernisierungsgesetzes passt." Kehler fordert eine Korrektur dieser "Schieflage" im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Wie reagieren Eigentümer- und Mieterverbände?
Der Verband der Wohnungswirtschaft GdW sieht seine Mitglieder kaum von den neuen Regelungen betroffen. Die meisten Wohnungsunternehmen befänden sich längst auf dem Weg zu fossilfreien Heizungen: "Gasbasierte Lösungen spielen in der Wohnungswirtschaft perspektivisch keine Rolle mehr." Positiv bewertet der Verband den Bestandsschutz für bereits beantragte Neubauten sowie die geplante Härtefallregelung. Zwei Punkte aber sieht der GdW kritisch: Bei einer Heizungshavarie griffen die neuen Vorgaben sofort, was in einer Notsituation problematisch sei. Zudem würden hybride Lösungen durch die Regelungen teurer, was praxisnahe Übergangslösungen erschwere.
Deutlich schärfere Töne schlägt Kai Warnecke an: Der Haus-&-Grund-Chef nennt die Kostenbremse für Mieter:innen eine "große Mogelpackung". Statt Mieter:innen zu schützen, wälze sie die Folgen "einer seit Jahren verfehlten Energiepolitik auf die privaten Kleinvermieter" ab.
Die steigende Kostenlast werde Eigentümer:innen daran hindern, in ihre Immobilien zu investieren. Warnecke warnt vor einer schleichenden Verschlechterung des deutschen Gebäudebestands, was letztlich auch den Mieter:innen schade.
Kritik kam auch von Mieterverbänden: Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, hält die angekündigte Regelung für einen "Rohrkrepierer". Die hälftige CO2-Umlage reiche nicht aus.
Nur wenn Vermieter:innen die vollen Kosten fossiler Heizung tragen müssten, könnten sie von deren Einbau abgehalten werden. Bartels warnt außerdem vor hohen Kosten von grünen Gasen: "Diese werden wegen Knappheit und der Verteilungskonkurrenz exorbitant teuer. Den Preis werden letztlich die Mieter:innen zahlen."
Ramona Pop vom Verbraucherzentrale Bundesverband findet es richtig, dass die Vermieter:innen an den Kosten beteiligt werden. Ihr geht die hälftige Aufteilung bei CO₂‑Preis, Netzentgelten und Biogas aber ebenfalls nicht weit genug: "Mit Blick auf die geopolitische Lage ist es notwendig, auch die davon unabhängigen Preisrisiken von Öl und Gas in die Aufteilung der Heizkostenrisiken einzubeziehen." Für eine effektive Lenkungswirkung und realen Mieterschutz komme es auf die konkrete Umsetzung der Regelung an.
Wie reagiert die Opposition?
Der Grünen-Energiepolitiker Alaa Alhamwi hält die Einigung für unzureichend. "Der einzige wirksame Schutz vor steigenden fossilen Kosten ist der konsequente Umstieg auf klimafreundliche Heizungen." Dafür gebe es mit der 65-Prozent-Regel bereits ein funktionierendes Instrument, das Mieter:innen und Eigentümer:inne schütze.
Auch die Bundestagsabgeordnete Violetta Bock von den Linken findet deutliche Worte: "Gas geben ist keine Kostenbremse." Mieter:innen würden der "fossilen Kostenfalle" ausgeliefert. Die hälftige Beteiligung der Vermieter sei allenfalls ein "Trostpflaster", aber das strukturelle Problem werde ignoriert. Das Festhalten an der Biotreppe trotz breiter Kritik zeige die Handlungsunfähigkeit der Regierung. Diese verschiebe die Verantwortung auf Vermieter:innen und Mieter:innen und fördere stattdessen die Gaswirtschaft.
Der energiepolitische Sprecher der AfD, Steffen Kotré, lehnt die Regelung grundsätzlich ab. Es widerspreche der Marktwirtschaft, einerseits hohe Kosten durch Bürokratie und Klimaauflagen zu produzieren, aber andererseits deren Weitergabe an Mieter:innen zu begrenzen. Solange Vermieter:innen übermäßig belastet würden, ohne die Kosten ausreichend refinanzieren zu können, leide der Wohnungsbau.



