Es zieht sich beim neuen Heizungsgesetz, das offiziell Gebäudemodernisierungsgesetz heißen soll. Erwartungsgemäß wird das Vorhaben das Bundeskabinett auch diesen Mittwoch nicht erreichen. Wie aus einer neuen Zeitplanung hervorgeht, visiert die schwarz-rote Koalition nun den 13. Mai an.
Dem muss noch die Länder- und Verbändeanhörung vorgeschaltet werden. Eigentlich wollte das Bundeswirtschaftsministerium Bundesländern und Verbänden einige Tage Zeit für ihre Stellungnahmen einräumen. Deshalb gilt auch der 13. Mai als sportlich, denn die Anhörung hat noch gar nicht begonnen. Weiterhin müssen offenbar größere inhaltliche Differenzen ausgeräumt werden, mehr dazu unten.
Erklärtes Ziel ist weiterhin, dass das Gesetz vor dem 1. Juli in Kraft treten soll. Dies wurde der ZFK aus Koalitionskreisen bestätigt. Aber klappt das? Ein Überblick:
Warum überhaupt die Eile mit dem 1. Juli?
Bis zur Jahresmitte müssen Deutschlands 80 Großstädte ihre kommunale Wärmeplanung vorlegen. Danach dürfen die dortigen Einwohner nur noch Heizungen neu installieren, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden. Für die Fernwärme gelten Extraregeln. Für Öl- und Gasheizungen würde es dagegen sehr eng werden.
Aber: Die schwarz-rote Koalition will die 65-Prozent-Regel abschaffen und durch eine überarbeitete Biotreppe für neue Heizungen sowie durch eine Grüngasquote für Gasversorger ersetzen. Damit die Neuregelung greift, muss das Gesetz noch vor dem 1. Juli in Kraft treten.
Noch eine Randnotiz: Eine Frist reißt die Koalition definitiv. Bis Ende Mai hätte sie die EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht gießen müssen. Die Vorgaben sollen in das neue Heizungsgesetz eingearbeitet werden. Eine fristgerechte Umsetzung hat die Koalition aber bereits im Februar praktisch ausgeschlossen.
Wie wäre das normale Gesetzgebungsverfahren?
Üblicherweise verabschiedet die Bundesregierung im Kabinett einen Regierungsentwurf. Dieser geht zuerst an den Bundesrat. Die Länderkammer hat in der Regel sechs Wochen Zeit, um sich zu beraten und eine Stellungnahme abzugeben. Die Zeiten können aber auch verkürzt werden.
Danach beschäftigt sich der Bundestag mit dem Vorhaben. In der Regel dauert es selbst bei unstrittigeren Gesetzen mehrere Sitzungswochen, ehe Expertenanhörung, inoffizielle Verhandlungen zwischen den regierungstragenden Fraktionen und alle drei Lesungen abgeschlossen sind. Danach wandert das Gesetz wieder in den Bundesrat. Dieser winkt das Vorhaben durch, schiebt es auf oder lehnt es ab. Welche Möglichkeiten die Länderkammer im Einzelfall hat, hängt vom Gesetz ab.
Wenn die Koalition ihren bisherigen Zeitplan einhalten will, ist dieses Verfahren beim Gebäudemodernisierungsgesetz praktisch nicht mehr möglich. Der Bundesrat tagt nämlich zwischen 13. Mai – dem anvisierten Kabinettsbeschluss – und dem 1. Juli nur noch einmal regulär. Nämlich am Freitag, 12. Juni.
Welche Alternative gibt es?
Hält die Bundesregierung ein Vorhaben für besonders dringend, kann sie es auch als Gesetzesinitiative aus dem Bundestag, also über die Regierungsfraktionen, einbringen. Das Kabinett beschließt dann üblicherweise keinen formellen Regierungsentwurf, sondern eine sogenannte Formulierungshilfe. Die bei Regierungsentwürfen verpflichtende Stellungnahme des Bundesrats entfällt. Die Länderkammer muss nur noch einmal eingebunden werden.
Dieser Weg steht der Koalition weiterhin offen. Er bringt aber seine eigenen Herausforderungen mit sich. Der Bundestag müsste ein juristisch anspruchsvolles Rechtswerk innerhalb von zwei Sitzungswochen durchpauken. So oft tagt die Volksvertretung zwischen 13. Mai und 12. Juni. Auch das wäre mindestens sportlich.
Welchen Ausweg könnte die Koalition wählen?
Wie die ZFK aus Koalitionskreisen erfuhr, plant Schwarz-Rot als Absicherung, die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel für Großstädte ab Mitte 2026 auszusetzen. Möglich wäre, eine entsprechende Änderung an ein bereits fortgeschrittenes Gesetzgebungsverfahren anzuhängen. Dann könnten die Koalitionäre das neue Heizungsgesetz auch nach dem 1. Juli verabschieden.
Nach ZFK-Informationen werden weiterhin alle drei Wege in Betracht gezogen: ein Regierungsentwurf, eine Formulierungshilfe und ein Aussetzen der 65-Prozent-Regel für Großstädte.
Was ist inhaltlich zum Heizungsgesetz zu hören?
Ein zentraler Streitpunkt, der Mieterschutz, scheint weiterhin ungeklärt zu sein. "Wir wollen verhindern, dass Mieterinnen und Mieter, die ja gar nicht in die Entscheidung über ein neues Heizsystem eingebunden sind, am Ende Kosten alleine tragen müssen", sagte Bauministerin Verena Hubertz (SPD) der "Welt am Sonntag". "Weil Mieter auf diese Einbauentscheidung nicht einwirken können, halte ich es für richtig, dass auch Vermieter an einem Kostenanstieg beteiligt werden."
Der Konter aus der Union ließ nicht lang auf sich warten. Hubertz bringe erneut Verunsicherung in den Mietwohnungsbau, hieß es. "Mit ihren Plänen riskiert sie, dass private Vermieter sich aus dem Markt zurückziehen, weil sich Vermieten nicht mehr lohnt oder die Eigentümer des zunehmenden Regulierungsdrucks überdrüssig werden", sagte der wohnungsbaupolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Michael Kießling.
Mit Spannung wird zudem erwartet, welche Zahlen Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) am Mittwoch bei der Vorstellung der Eckwerte für das Haushaltsjahr 2027 präsentieren wird.
Im Februar einigten sich Union und SPD lediglich darauf, dass eine "auskömmliche Finanzierung" der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) bis mindestens 2029 sichergestellt werden soll. Über die BEG werden klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen oder Solarthermie bezuschusst.
Bei der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wird dagegen ein weiterer Mittelaufwuchs erwartet. Die Koalition verabredete im Klimaschutzprogramm, im Jahr 2030 2,7 Milliarden Euro zur Verfügung stellen zu wollen.



