Die Ampel-Koalition hat offenbar so gut wie alle offenen Fragen zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, besser bekannt als Heizungsgesetz, geklärt. Nach langem Hin und Her zeigte sich selbst die bislang zurückhaltende FDP auffallend optimistisch.
Christian Lindner, Vorsitzender der liberalen Partei, sagte, der Beschluss gehe in eine "absolut richtige Richtung". Die Chancen stünden gut, dass das Gesetz in der kommenden Woche vom Bundestag final verabschiedet würde. Der fertige Gesetzentwurf soll spätestens Freitag veröffentlicht werden, eine neuerliche Sachverständigenanhörung im Energieausschuss des Bundestags wurde für kommenden Montag einberufen.
Regeln für Gasheizungen
Einer der Streitpunkte war bis zuletzt die Zukunft von Gasheizungen. Der Kompromiss von SPD, Grünen und FDP sieht nun vor, dass auch nach 2028 noch eingebaut werden können, sofern sie mit mindestens 15 Prozent grünen Gasen betrieben werden.
Dieser Anteil soll im Jahr 2035 auf 30 Prozent und 2040 auf 60 Prozent steigen. 2045 müssen Gasheizungen dann klimaneutral betrieben werden. Bis dahin möchte ganz Deutschland klimaneutral sein. Mit grünen Gasen dürften insbesondere Biogas und Wasserstoff gemeint sein.
Zentrale Rolle für Gasnetzbetreiber
Unternehmen, beispielsweise Stadtwerke, die auch nach diesem Jahr noch Gasheizungen vertreiben wollen, müssen Interessierte zuerst verpflichtend beraten und auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung sowie mögliche finanzielle Belastungen hinweisen.
Was den Einsatz von Wasserstoff betrifft, fällt Gasnetzbetreibern – dabei handelt es sich häufig um die örtlichen Stadtwerke – eine entscheidende Rolle zu. Sie müssen mit ihren Kommunen verpflichtende Vereinbarungen mit Zwischenzielen vorgeben. Auch die Bundesnetzagentur soll eine zentrale Rolle spielen.
Gasheizungsverbot in Neubaugebieten
Bereits in ihrem sogenannten "Leitplanken"-Papier hatte sich die Koalition darauf verständigt, den Neueinbau von Gasheizungen nach dem 1. Januar 2024 zu erlauben – allerdings nur wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar seien. Dies sollte auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten.
In Neubaugebieten soll der Einbau von reinen Gasheizungen nach diesem Jahr nicht mehr erlaubt sein. Dort müssen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Förderung von bis zu 70 Prozent
Eine Einigung erzielten die Koalitionäre offenbar auch bei der staatlichen Förderung neuer klimafreundlicher Heizungen. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen 70 Prozent der Investition übernommen werden, hieß es aus Koalitionskreisen. Geplant ist demnach ein einheitlicher Fördersatz von 30 Prozent der für alle Haushalte gilt.
Haushalte mit weniger als 40.000 Euro Jahreseinkommen sollen eine Förderung von zusätzlich 30 Prozent bekommen. Zudem ist ein "Geschwindigkeitsbonus" von 20 Prozent geplant.
Kommunale Wärmeplanung
Bereits zuvor hatten sich die Ampelkoalitionäre darauf verständigt, das Heizungsgesetz an ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung zu koppeln. Letzteres wurde noch nicht im Bundeskabinett verabschiedet. Federführend ist hier das Bundesbauministerium.
Die Bundesregierung will mit diesem Gesetz die Kommunen dazu verpflichten, bis spätestens 2028 eigene Wärmepläne aufzustellen. Unter anderem soll festgelegt werden, wo künftig Fernwärme- oder Wasserstoffnetze neu oder ausgebaut werden sollen. Vergangene Woche hatte Bundesbauministerin Klara Geywitz angekündigt, dass anders als in der ersten Fassung vorgesehen auch Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern Wärmepläne aufstellen müssen. (Die ZfK berichtete.) (aba/dpa)
