Die Pflicht zu einer kommunalen Wärmeplanung bis 2028 soll auch für Kleinstädte und Dörfer gelten. Dies kündigte Bundesbauministerin Klara Geywitz im Bundestag an. Damit dürften noch mehr Stadt- und Gemeindewerke bei Expertise und Umsetzung gefragt sein.
Bislang hatte die Schwelle bei mindestens 10.000 Einwohnern gelegen. Damit wäre der Großteil der Kommunen in Deutschland – Schätzungen zufolge 9000 von insgesamt 11.000 – nicht vom Gesetz erfasst gewesen. Große Kommunen müssen laut geplantem Wärmeplanungsgesetz je nach Einwohnergröße schon vor Ende 2028 entsprechende Wärmepläne vorlegen.
Bund-Länder-Vereinbarung nötig
Geywitz gab zugleich zu bedenken, dass Kommunen im ländlichen Raum wenig Planungskapazität hätten. Daher könne man "natürlich nicht die gleichen gesetzlichen Anforderungen" stellen wie an große Städte und Gemeinden. Sie plädierte für eine "vereinfachte Wärmeplanung", "damit das auch alle kleinen Gemeinden schaffen".
"Deswegen wird der jetzige Gesetzentwurf [...] noch einmal grundlegend überarbeitet", kündigte die Ministerin an. Zur Finanzierung der Wärmeplanung bedürfe es am Ende auch einer Bund-Länder-Vereinbarung.
VKU begrüßt Vorstoß
In einer ersten Stellungnahme begrüßte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing Geywitz' Vorstoß. Eine flächendeckende Wärmeplanung sei sinnvoll und der richtige Weg hin zur Klimaneutralität 2045. Mit kommunalen Wärmeplänen könnten Städte und Gemeinden ihre eigene Strategie für eine klimaneutrale Wärmeversorgung entwickeln und die Technologie wählen, die optimal und kostengünstig zu den Bedingungen vor Ort passe.
Für diese kleinen Städte und Dörfer müssten aber auch angepasste gesetzliche Anforderungen gelten. teilte er mit. "Hier brauchen wir einfache, standardisierte Verfahren [und] Unterstützung für Kooperationen mehrerer Kommunen." Der Bund könne auch mit dem Angebot standardisierter Softwarelösungen für Wärmepläne in kleinen Gemeinden helfen.
Weiteres Vorgehen
Der Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung befindet sich derzeit noch in der Verbände- und Länderanhörung. Eigentlich sollte er Anfang Juli vom Bundeskabinett beschlossen werden und dann in das parlamentarische Verfahren gehen. Nun kündigte Geywitz aber eine zweite Länder- und Verbändeanhörung an.In jedem Fall soll das Gesetz bis Ende des Jahres vom Bundestag beschlossen werden und Anfang 2024 in Kraft treten. (aba/dpa)



