Die erste Lesung im Bundestag ist durch. Doch viele Fragen bei der angestrebten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes bleiben weiterhin offen. Das schlachteten Oppositionspolitiker von AfD über Union bis Linke am Donnerstagvormittag auch genüsslich aus. Ihr Hauptvorwurf: Die Ampel habe mit ihrem Hin und Her in der Bevölkerung tiefe Verunsicherung ausgelöst. Was aber steht nun noch aus? Ein Überblick:
Förderung: Fest steht, dass es für neue, klimafreundliche Heizungen Fördermittel vom Staat geben soll. Das soll aus dem sogenannten Klima- und Transformationsfonds – einem Sondertopf des Bundes – bezahlt werden und "möglichst passgenau die einzelnen Bedürfnisse und soziale Härten bis in die Mitte der Gesellschaft" berücksichtigen.
Über die Höhe der Förderung und eine mögliche soziale Staffelung haben die Fraktionen allerdings noch nichts gesagt. Auch ob es eventuell Einkommensgrenzen gibt, also Reiche keinen oder einen geringeren Anspruch bekommen, ist offen.
Übergangsfristen: Unklar ist bisher, was passiert, wenn jemand jetzt eine auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizung einbaut, seine Kommune aber später gar kein damit kompatibles Gasnetz plant. Die Ampel-Fraktionen haben nur festgelegt, dass dann "angemessene Übergangsfristen zur Umstellung auf die neue Technologie" gelten sollen. Wie viel Zeit man bekommt, ist aber höchst umstritten.
Ausnahmeregeln: Bisher war geplant, dass die Pflicht zum Einbau einer klimafreundlichen Heizung nur für Eigentümer bis 80 Jahre gelten soll. Der Grund: Ältere Menschen bekommen kaum den eventuell nötigen Kredit.
Über diese aus Sicht von Kritikern willkürliche Grenze wird noch debattiert. Es gibt den Vorschlag, sie auf das Rentenalter zu senken, was aber wegen des hohen Durchschnittsalters der Hausbesitzer sehr viele befreien würde.
Modernisierungsumlage: Hier gibt es eine Zwickmühle. Einerseits will man Mieter vor hohen Kosten beim Einbau einer neuen Heizung schützen, andererseits Vermietern einen Anreiz für die Investition geben.
Es soll daher eine "weitere Modernisierungsumlage" geben, die dann greift, wenn man staatliche Förderung nutzt und die Mieter von der Umstellung finanziell profitieren. Details sind völlig offen. Mit der Umlage können Vermieter Kosten dann an Mieter weitergeben.
Heizen mit Holz und Pellets: Heizungen, die mit Holz und Pellets betrieben werden, erfüllten die geplante Vorgabe eines Ökostrom-Anteils von 65 Prozent bei Heizungen ausnahmslos, heißt es im zweiseitigen "Leitplanken"-Papier.
Weiter heißt es aber: "Beim Einsatz von Holz und Pellets sind Fehlanreize zu vermeiden". Was das genau bedeuten soll, ist unklar. In einem Grünen-Papier heißt es, Holz sei ein begrenzter und für andere Branchen dringend nachgefragter Rohstoff. "Daher wollen wir hierfür einen angemessenen praxistauglichen Rahmen finden, der Fehlanreize vermeidet und Nachhaltigkeitskriterien erfüllt."
Beratung: Ab Januar 2024 soll der Verkauf von Gasheizungen nur nach einer Beratung stattfinden dürfen, die auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und finanzielle Belastungen hinweist. So steht es im "Leitplanken"-Papier.
Hintergrund: Durch eine höhere staatliche CO2-Bepreisung werden in den kommenden Jahren steigende Gaspreise erwartet. Nur: Die Grünen schreiben in ihrem Papier von einer verpflichtenden Beratung. In einem FDP-Papier ist von einem "Beratungsangebot" die Rede.
Zeit: Hier haben sich die Ampel-Fraktionen selbst unter Druck gesetzt: Vor dem geplanten Beschluss und der Sommerpause liegen nur drei Sitzungswochen. Außerhalb dieser Wochen sind viele Abgeordnete nicht in Berlin, sondern haben Termine im Wahlkreis.
Wann der Bundesrat das Gesetz dann behandelt, ist offen. Vor der Sommerpause würde das nur mit einer Fristverkürzung am 7. Juli klappen. Der Bundesrat kann gegen das Gesetz allerdings allenfalls Einspruch erheben. Eine Zustimmung ist nicht nötig. (dpa/aba)

