In der Debatte um strengere Regeln am Strommarkt prescht die hessische Landesregierung vor. Anbieter sollten künftig offenlegen, wie viel Strom und Gas sie wann eingekauft haben, sagte Verbraucherschutzministerin und Grünenpolitikerin Priska Hinz der Deutschen Presse-Agentur.
Mit dieser Information könnten Verbraucherinnen und Verbraucher besser einschätzen, welche Unternehmen seriös und verlässlich ihre Kunden belieferten.
Von Preishoch voll erfasst
Hintergrund ist, dass in den vergangenen Wochen vor allem Anbieter in Schieflage gerieten, die besonders große Mengen am Spotmarkt einkauften und damit vom Energiepreishoch voll erfasst wurden.
In der Folge kündigten Unternehmen wie Stromio und Gas.de Hunderttausenden Kunden und schoben sie zu Grundversorgern, die gezwungen waren, zu extrem hohen Preisen zusätzliche Strom- und Gasmengen zu besorgen. Nach Angaben des Portals Check 24 setzen deshalb inzwischen 434 Strom- und 390 Gasgrundversorger auf separate Grundversorgungstarife für Neukunden.
"Schnell umsetzbare Regulierung"
"Viele Menschen sind Knall auf Fall im Stich gelassen worden", sagte die Grünen-Politikerin Hinz. "Verbraucher müssen nun teils sehr hohe Preise bezahlen und ausbaden, dass ihr vorheriger Anbieter unzuverlässig war."
Hessen schlage nun eine "schnell umsetzbare und hochwirksame Regulierung" vor, die Kundinnen und Kunden schütze, sagte Hinz. Neue staatliche Strukturen seien dafür nicht nötig.
Abstimmung im Juni
Anbieter würden auch nicht gezwungen, Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren. Über den Vorschlag soll nach Hinz’ Worten bei der nächsten Ministerkonferenz im Juni diskutiert und abgestimmt werden.
Konkret sollen die Anbieter künftig auf Vergleichsportalen offenlegen, in welchen Zeiträumen sie ihren Strom oder ihr Gas einkaufen. Zum Energiemix bestehen bereits diese Pflichtangaben.
Vorschläge aus Berlin
Auch die Bundesregierung hatte angekündigt, mit einer Gesetzesreform kurzfristigen Kündigungen von Strom- und Gasverträgen durch Billiganbieter sowie Preissprüngen einen Riegel vorschieben zu wollen.
So soll etwa die Aufkündigung von Gas- oder Stromlieferungen mehrere Monate vorher angekündigt werden müssen, damit sich Verbraucher in Ruhe einen neuen Versorger suchen können. (aba/dpa)
