Jochen Homann, Präsident der BNetzA, sieht in der Befragung erläutert die Bedeutung der Befragung für die regulatorischen Rahmenbedinungen.

Jochen Homann, Präsident der BNetzA, sieht in der Befragung erläutert die Bedeutung der Befragung für die regulatorischen Rahmenbedinungen.

Bild: © Bundesnetzagentur

Klugerweise stehe das für 2030 vorgegebene Ausbauziel für erneuerbare Energien von 65 Prozent an der Stromerzeugung unter Vorbehalt des entsprechenden Netzausbau, sagte Jochen Homann am Donnerstag bei der VKU-NRW-Tagung in Zons bei Dormagen. Der Präsident der Bundesnetzagentur (BNetzA) weist darauf hin, dass in den entsprechenden Gesetzen zum Netzausbau noch von 50 Prozent ausgegangen wird. „Hier muss noch einiges passieren“, so Homann.

Auch in der Wahrnehmung des Behördenchefs steht immer noch das Übertragungsnetz im Zentrum der Aufmerksamkeit, wie kürzlich bei der Informationstour von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Im Verteilnetzbereich sei aufgrund der größeren Heterogenität die Situation deutlich differenzierter zu betrachten. Richtig sei zwar, dass über 90 Prozent der Erneuerbaren-Energien-Einspeisung dort passiere, aber lediglich 20 Prozent der rund 880 Verteilnetze sei davon massiv betroffen.

Intelligenz im Netz noch unterbelichtet

Die sich hier stellende Frage lautet: Wie viel Ausbau ist wirklich nötig? Je nach Studie lägen die Einsparpotenziale beim Netzausbau durch die Einführung von mehr Intelligenz auf dieser Netzebene zwischen 20 und 30 Prozent. Homann gibt allerdings zu bedenken: „Viele haben das Thema Intelligenz im Netz noch nicht aufgenommen.“

Als mitverantwortlich nennt er hier die Gesetzgebung. Dass die Anreizregulierungs-Verordnung (ARegV) heute Kupfer gegenüber Intelligenz besserstelle, habe auch etwas mit erfolgreichem Lobbying zu tun, so Homann. „Wir müssen ein Level-Playing Field herstellen, so dass es kein Ungleichgewicht mehr zwischen Kupfer und Intelligenz gibt.“ Mit der jüngsten Novelle der ARegV sei jedoch gerade diese Diskrepanz befördert worden. Keine Lösung sei es, bei der Gewährung der operativen Kosten (OPEX) nachzuziehen. „Hier muss Regulierung neutral sein“, so das Credo des Behördenchefs.

Keine Sympathie für EU-Pläne

Ein Unterschied zum Übertragungsnetz bestehe auch darin, dass es für das Verteilnetz keine staatliche Kontrolle der Ausbauplanung gebe. Dass auf EU-Ebene derzeit eine Art Netzentwicklungsplanung für Verteilnetze diskutiert werde, löse in seiner Behörde keine Freude aus.

Hinsichtlich des Disputs um die Datenhoheit und der Aufgabenverteilung zwischen Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern hat er eine klare Meinung: „Jeder muss die Daten bekommen, die er benötigt. Jeder ist für sein System verantwortlich und der ÜNB hat die Gesamtverantwortung. Punkt.“ Nach seiner Wahrnehmung hat sich die Diskussion hier jedoch mittlerweile deutlich beruhigt.

Kein P2G-Betrieb durch VNB

Da Systemdienstleistungen zukünftig verstärkt im Verteilnetz erbracht werden müssen, seien zudem Regelungen erforderlich, die bei der Bereitstellung von Flexibilität eine ausreichende Liquidität in den regionalen Einzelmärkten sicherstellt. Dabei ist der Betrieb etwa von Power-to-Gas(P2G)-Anlagen durch Verteilnetzbetreiber aus Homanns Sicht keinen gangbarer Weg. In Zons zeigte sich der BNetzA-Präsident hier kompromisslos: „Eine Zwangsfinanzierung durch die Netznutzer kommt nicht in Frage.“ Die Überführung in den regulierten Bereich würde außerdem auch nicht dazu beitragen, Innovationen zu befördern.

Gefahren benennt Homann auch in der angestrebten Sektorenkopplung. Bei den abzusehenden Veränderungen im Verkehrs- und Wärmemarkt, vor allem durch E-Mobilität und Wärmepumpen, könne die Gleichzeitigkeit in der Nutzung zum Problem werden. „Wir brauchen eine flexible Steuerung dieser Stromverbraucher“, fordert der Chef der Bonner Behörde. Hier bemängelt er den von diversen Energieunternehmen eingeschlagenen Weg der Begünstigung des Steuerns von Ladestation durch den Netzbetreiber.

Steuern von Ladestationen als Normalfall

„Nutzer dürfen nicht dafür belohnt werden, sondern dies müsse die Regel sein“, so sein Credo. Er plädierte dafür, Verbraucher, die mehr wollten und ständig mit voller Leistung laden wollten, dafür bezahlen zu lassen. Mit dieser Strategie sieht er seine Behörde auch konform mit der Mehrheitsmeinung unter den Verteilnetzbetreibern.

Der BNetzA-Präsident ging auf der VKU-Veranstaltung zudem auf die Kohlekommission ein, zu der er vergangene Woche geladen war. Auch beim Kohleausstieg müsse die Netzsituation betrachtet werden, ähnlich wie beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Diskussion bewertet er auch hier als emotional stark aufgeladen. „Wir sind ja längst auf dem Weg zum Kohleausstieg“, befindet er. Dieser finde auch ohne Kommission statt. Nicht vollkommen überzeugt ist der von der Effizienz des Gremiums: „Man wird sehen wer schneller ist, der Markt oder die Kohlekommission.“ (mn)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper