Deutschland

Kabinett beschließt neue Regeln zur Vermeidung von Verpackungsmüll

Wegwerfplastik für Essen to go wird abgeschafft. Außerdem kommt die Pfandpflicht für Plastik-Getränkeflaschen. Neben Lob gibt es auch viel Kritik an der Gesetzesänderung.
20.01.2021

Plastikeinweg-Verpackungen für Speisen zum Mitnehmen gehören bald der Vergangenheit an.

Restaurants, Bistros und Cafés sollen künftig dazu verpflichtet werden, Mehrwegbehälter für ihre Produkte zum Mitnehmen anzubieten. Das geht aus einer Änderung des Verpackungsgesetzes hervor, die das Bundeskabinett am Mittwoch auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) auf den Weg gebracht hat. «Noch ist Wegwerfplastik in vielen Restaurants, Imbissen und Cafés die Regel. Mein Ziel ist, dass Mehrweg-Boxen und Mehrweg-Becher für unterwegs der neue Standard werden», sagte Schulze.

„Die Gesetzesnovelle sei ein wichtiger Schritt, «um die Verpackungsflut im To-go-Bereich einzudämmen». so Schulze. Die Novelle des Verpackungsgesetzes sieht neben einer Mehrwegpflicht ab 2023 außerdem eine Ausweitung der Pfandpflicht auf sämtliche Getränkeflaschen aus Plastik vor. Sie soll bereits ab kommendem Jahr gelten.

Umsetzung einer EU-Richtlinie

Darüber hinaus ist erstmals eine Mindestquote von 25 Prozent für den Rezyklatanteil von Getränkeflaschen aus Plastik vorgesehen. Mit diesen Gesetzesänderungen setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 in nationales Recht um. Der Entwurf sieht in den einzelnen Punkten Ausnahmen für kleinere Betriebe vor.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Initiative. „Insbesondere die größeren Fastfoodketten gründen ihr Geschäftsmodell unter anderem darauf, dass der Müll, der durch ihre Einwegverpackungen in der Umgebung anfällt, von anderen weggeräumt wird: nämlich von den kommunalen Stadtreinigern“, kommentierte VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp. „Damit werden die Kosten einzelner Marktteilnehmer auf die Allgemeinheit abgewälzt.“

„Zu viele Ausnahmen“

Noch besser wäre es aber, wenn nicht nur für das Plastikgeschirr Mehrweglösungen angeboten werden müssten, sondern auch für die Alternativen aus Papier oder Aluminium. „Denn man tut der Umwelt keinen Gefallen, wenn man eine andere Einwegverpackung nutzt. Das Ziel muss sein, keine zu nutzen“, sagte Hasenkamp.

Die Verpflichtung zu Mehrwegverpackungen für Essen und Getränke zum Mitnehmen sei ein Schritt in die richtige Richtung, sagte Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Doch durch die weit gefassten Ausnahmeregelungen – sie gelten ab einer Verkaufsfläche von 80 Quadratmetern und fünf Mitarbeitern – würden tatsächlich nur wenige Anbieter zum Angebot von Mehrweg verpflichtet. „So werden wir leider das Ziel verfehlen, dass endlich weniger Einwegmüll produziert wird", so Müller. (dpa/hp)