Deutschland

Klarheit über Fahrverbote erwartet

Vor dem Bundesverwaltungsgericht geht es darum, ob Diesel-Fahrverbote rechtmäßig sind - das Urteil könnte bundesweite Signalwirkung haben.
18.02.2018

Vor der wegweisenden Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht zu Fahrverboten für Dieselautos in Städten wird die Forderung nach Einführung einer blauen Plakette lauter. "Die Bundesregierung, zumindest das Verkehrsministerium, scheint das Thema auszusitzen. Das landet im Ergebnis dann in unseren Rathäusern und da gehört es nicht hin", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, der Deutschen Presse-Agentur. Falls das Gericht Fahrverbote für zulässig erkläre, werde es eine politische Debatte über die Einführung einer blauen Plakette geben.

"Ich sehe dann keine Alternative zur blauen Plakette", sagte Dedy, der auch Geschäftsführer des NRW-Städtetags ist. Dann könne getrennt werden zwischen neuer Technik und alten Diesel-Autos. "Für uns wäre es die einzige Möglichkeit zwischen den schlechteren und den besseren Fahrzeugen zu unterscheiden. Und nur wenn man unterscheiden kann, kann man auch vernünftig mit einem möglichen Fahrverbot umgehen."

Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am 22. Februar

Bei einer blauen Plakette wären moderne Diesel mit der neuesten Abgas-Norm Euro 6 von Fahrverboten ausgenommen. Die Bundesregierung lehnt die Einführung einer solchen Plakette bisher ab. Der Verband kommunaler Unternehmen warnte eindringlich vor möglichen Fahrverboten. Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer warf der Bundesregierung massive Versäumnisse vor.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am 22. Februar über die Frage, ob Diesel-Fahrverbote rechtlich zulässig sind. In vielen Städten, auch in NRW, werden Schadstoff-Grenzwerte nicht eingehalten, Diesel-Autos gelten als Hauptverursacher. Ein Urteil bereits am Donnerstag gilt als möglich.

"Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge lassen sich nicht wirksam kontrollieren"

"Wir wollen keine Fahrverbote. Aber wenn die Länder sie in Luftreinhaltepläne aufnehmen müssen, weil Gerichte das sagen, dann müssen wir in den betroffenen Städten handeln können. Doch nach jetzigem Stand lassen sich Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge überhaupt nicht wirksam kontrollieren", sagte Dedy. Das sieht auch die Polizei so. "Wir müssen uns angesichts der Personaldecke auf Kernaufgaben beschränken", sagte der Vizechef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Arnold Plickert, der "Welt am Sonntag". "Wer glaubt, dass wir solche Verbote dauerhaft durchsetzen können, der irrt." Denkbar seien bestenfalls Stichproben.

Greenpeace-Sprecher Niklas Schinerl sagte: "Die Bundesregierung wird sich beim Kampf der Städte gegen Dieselabgase nicht länger aus der Verantwortung stehlen können." Die Leipziger Entscheidung werde die Unsicherheit für Millionen von Autofahrern aber nicht beenden. "Um zu wissen, welches Auto künftig in welche Stadt fahren darf, brauchen wir ein bundeseinheitliches Werkzeug wie die blaue Plakette."

VKU-Präsident Ebling: Fahrverbote würden tiefste Eingriffe in kommunale Leben bedeuten

Bei kommunalen Spitzenverbänden und in betroffenen Städten gibt es seit langem große Sorgen vor möglichen Fahrverboten - die für besonders belastete Strecken oder Stadtgebiete und für bestimmte Zeiträume gelten könnten. "Wenn es zu Fahrverboten kommt in Deutschland, hat das tiefste Eingriffe in das kommunale Leben, in die kommunale Infrastruktur, in Arbeit und Wirtschaft", sagte der VKU-Präsident und Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling.

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über eine sogenannte Sprungrevision zu Urteilen der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Düsseldorf. Baden-Württemberg und NRW waren in Revision gegangen. Sie argumentierten, es gebe Rechtsunsicherheiten bei Fahrverboten, so fehle eine bundesweite rechtliche Regelung.

Deutsche Umwelthilfe: Umsetzung binnen weniger Monate

Nach den Urteilen der Vorinstanzen müssen Stuttgart und Düsseldorf ihre Luftreinhaltepläne verschärfen, damit Grenzwerte eingehalten werden. Das Stuttgarter Gericht nannte Fahrverbote dabei die "effektivste" Maßnahme. Das Düsseldorfer Gericht urteilte, Fahrverbote für Dieselfahrzeuge müssten "ernstlich geprüft" werden.

Geklagt hatte jeweils die Deutsche Umwelthilfe. Deren Geschäftsführer Jürgen Resch sagte: "Wenn das Bundesverwaltungsgericht uns zustimmt und die Revisionen abweist, gibt es für Städte und Bundesländer kein Argument mehr zu sagen, sie können nicht handeln." Es werde nicht am Tag darauf "Straßensperren" geben. "Eine klare Entscheidung würde aber sicher dazu führen, dass bis zum Sommer die konkrete Ausgestaltung der Dieselfahrverbote für die betroffenen Städte steht und binnen weniger Monate umgesetzt wird." (dpa)